Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Impressumspflicht

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Wenn es ein Blog ist, sind andere Blogger (mMn ungeachtet des Themas) Konkurrenz und bei Maker-Seiten sind es wirklich die anderen Maker-Entwickler. Ich weiß nicht, ob man unbedingt eine eigene Seite betreiben muss, um ein berechtigtes Interesse zu haben.

    Zitat Zitat
    Und eigentlich spricht da ja auch gar nichts gegen, denn die Mehrheit der makernutzer (>20 jahre + Männlich) dürfte für Webstalker relativ uninteressant sein.
    Einige haben trotzdem schon Taxen und Pizzen geschickt bekommen. Ich kann schon verstehen, dass jemand nicht seine Anschrift preisgeben möchte.

    Zitat Zitat
    Betreibe ich eine "Hallo, das bin ich!" Webpage, auf der ich Kochrezepte meiner Oma veröffentliche, bin ich dann Impressumspflichtig, weil ich in Konkurenz zu Chefkoch.de stehe?
    Ja, es sei denn die Seite ist nur Familienangehörigen zugänglich. Es reicht aus, dass sich die Seite an die Öffentlichkeit richtet. Ob das gerechtfertigt ist, sei man dahingestellt, aber so ist anscheinend die Gesetzeslage.

  2. #2
    Wie ist es mit der Impressumspflicht bei Kunstwerken? Als Beispiel ersteinmal einfache Zeichnungen oder Texte, die man auf dem ersten Blick nicht als Marktbeeinflusser erkennt?

  3. #3
    Ich wüsste nicht, dass es da eine gibt. Die Impressumspflicht gilt afaik für Druckerzeugnisse und für Webauftritte (dort heißt sie übrigens Anbieterkennzeichnung).

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •