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Thema: Impressumspflicht

  1. #1

    Impressumspflicht

    Ist zwar etwas offtopic, aber weil mir das Problem vor allem auf Blogs und Seiten von Maker-Entwicklern aufgefallen ist, mache ich den Thread doch mal hier bei uns auf. Vielleicht interessiert das ja den einen oder anderen. Es geht um das Impressum oder eher um dessen Abwesenheit. Nach deutschem Recht besteht nämlich eine Impressumspflicht. Auch für Blogs, auch wenn die Seite nicht gewerblich betrieben wird. Auf ein Impressum darf nur dann verzichtet werden, wenn die Seite nicht öffentlich ist, sprich nur Informationen für Familie, Bekannte u. ä. enthält. Es spielt auch keine Rolle, auf welchem Server die Seite liegt, denn entscheidend ist, wen man mit ihr erreichen will. Eine Seite auf Deutsch ist für Deutsche bestimmt und deswegen gilt hier das deutsche Recht. Was kann passieren? Fehlt das Impressum, kann euch die "Konkurrenz" (aber afaik nur die) abmahnen. Im Fall von Blogs wären das z. B. andere Blogger. Ich berufe mich auf Rechtsanwälte, die das so erklärt haben.

    War euch das bewusst? Wie hoch schätzt ihr das Risiko ein?

    P. S. Gleiches gilt übrigens auch für Facebook, Twitter, Youtube usw. Alles was nicht rein privater Natur ist, braucht eigentlich ein Impressum. Aktuell steht gerade Xing in der Diskussion, weil es da auch schon Abmahnungen gegeben hat.

    Geändert von Kelven (18.05.2015 um 12:17 Uhr)

  2. #2
    Zunächst einmal betrifft die Impressumspflicht wie du richtig erkannt hast nicht nur kommerzielle/werbefinanzierte Seiten, sehr wohl jedoch nur "Angebote, die sich auf den Markt auswirken". Wie gewohnt enorm schwammig formuliert und für die Tonne, wie quasi alles was Internet-mäßig vom Gesetzgeber kommt.
    Praktisch macht man genau das: Impressumspflicht in die Tonne, wenn nicht selbstgehostet und nicht mit eurem Realnamen verknüpft (ist denke ich mal der realistische Fall, bei dem man sich vorm Impressum sträubt).
    Können die Clowns ja sehen, wie sie an eure Kontaktdaten kommen.

  3. #3
    Der Leitfaden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz sagt aber, dass es schon ausreicht, wenn sich das Angebot theoretisch auf den Markt auswirken könnte: "Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten." Das ist ja bei Blogs und Makerspielen der Fall. Auf dieser Seite kann man in Kurzform auch noch etwas zum Thema nachlesen.

    Zitat Zitat
    Impressumspflicht in die Tonne, wenn nicht selbstgehostet und nicht mit eurem Realnamen verknüpft (ist denke ich mal der realistische Fall, bei dem man sich vorm Impressum sträubt). Können die Clowns ja sehen, wie sie an eure Kontaktdaten kommen.
    Aber ist das nicht immer ein Risiko? Vielleicht kommt jemand über Umwege doch an den Realnamen.

  4. #4
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Der Leitfaden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz sagt aber, dass es schon ausreicht, wenn sich das Angebot theoretisch auf den Markt auswirken könnte: "Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten." Das ist ja bei Blogs und Makerspielen der Fall. Auf dieser Seite kann man in Kurzform auch noch etwas zum Thema nachlesen.
    Ja, das habe ich geschrieben

    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Aber ist das nicht immer ein Risiko? Vielleicht kommt jemand über Umwege doch an den Realnamen.
    Unwahrscheinlich und wenn, dann nur mit Methoden, die kein Gericht anerkennen wird/selber bereits illegal sind. In dem Fall: Abmahnung etc. einfach ignorieren.
    Die meisten interessanten Platformanbieter sitzen eh nicht in Deutschland und zucken artig bei DMCA Anfragen, nicht jedoch für merkwürdige Deutschlandgesetze.

    Das alles wenn man anonym bleiben will. Die Frage die sich dann stellt (und die legitim ist und jeder für sich beantworten muss, bevor Liferipper mich hier noch grillt) ist: Warum will ich das überhaupt?
    Wer tolle Kunstwerke erschafft, wie es so manch einer hier tut, dem wird der Zusammenhang mit dem Realnamen wenig schaden (beruflich und privat gesehen). Der einzige Grund der mir da jetzt einfallen würde wäre "aus Prinzip" (nichts verkehrt daran), aus Angst, dass dann peinliche Forenbeiträge und andere Altlasten auch mit dem Namen verknüpft werden (durchaus relevant für viele Ateliernutzer ) und Trolle ohne Leben (durchaus relevant für viele Ateliernutzer ).

    Geändert von WeTa (18.05.2015 um 14:15 Uhr)

  5. #5
    Also ich kann mich erinnern vor kurzem noch ein Impressum auf einer bekannten Versicherer-Seite gesucht und nicht gefunden zu haben. Die hatten nur "Kontakt"... Mhhh...

  6. #6
    Das Impressum als "Kontakt" zu betiteln ist afaik nach deutschem Recht zulässig. Wichtig ist nur, dass es trotzdem vollständig ist.
    Ein E-Mail-Formular reicht nicht. Wenn aber unter "Kontakt" alles notwendige angegeben ist, wird das eigentlich akzeptiert.

    Interessant wird die Impressumssache in bezug auf den maker ja vor allem durch die Sonderregeln, dass eine Anzeige durch die Konkurenz zu erfolgen hat (Ich glaube, die gibt es, wegen der ganzen Abmahn-Anwählte, die sich mal ein paar Jahre dumm und dusselig an Abmahungen verdient haben, weil sie gezielt nach Impressumspflicht-Verstößen gesucht haben).

    Wer gilt denn als unsere Konkurenz?

    Ein anderer Maker-Autor, der vermutlich ebenfalls kein Impressum hat?
    Oder die Spieleindustrie, die sicher nicht auf deutsches Impressumsrecht zurückgreifen müsste, um der Maker-Gemeinde einen einzuschenken? *hust* Urheberrecht *hust*

    Klar ist natürlich, wer sein Maker Spiel über eine eigene Webseite betreibt ist impressumspflichtig. Und eigentlich spricht da ja auch gar nichts gegen, denn die Mehrheit der makernutzer (>20 jahre + Männlich) dürfte für Webstalker relativ uninteressant sein. Und wer Angst vor den "bösen" Firmen, dem BND oder der NSA oder von mir aus auch dem Vatikan und den Freimaurern oder Iluminaten hat, die dann seinen Namen erfahren könnten, sollte am besten seinen Internetanschluss gleich kündigen, denn die wissen über uns eh mehr, als wir selbst. Am besten sind eh Leute, die immer einen auf Datenschutz machen, und dann auf Fakebook kräftig Saufbilder posten
    Gesetzesformulierungen, wie die zur Impressumsflicht sind eh fürs Klo, weil da nichtmal ein Anwalt nun definitiv sagen kann, ob eine Seite pflichtig ist, oder nicht. Betreibe ich eine "Hallo, das bin ich!" Webpage, auf der ich Kochrezepte meiner Oma veröffentliche, bin ich dann Impressumspflichtig, weil ich in Konkurenz zu Chefkoch.de stehe?

    Tatsache ist, MIT einem Impressum macht man nichts falsch. Ohne Impressum kann gut ausgehen, kann aber auch böse auf's Maul geben.
    Muss jeder selber wissen.

  7. #7
    Wenn es ein Blog ist, sind andere Blogger (mMn ungeachtet des Themas) Konkurrenz und bei Maker-Seiten sind es wirklich die anderen Maker-Entwickler. Ich weiß nicht, ob man unbedingt eine eigene Seite betreiben muss, um ein berechtigtes Interesse zu haben.

    Zitat Zitat
    Und eigentlich spricht da ja auch gar nichts gegen, denn die Mehrheit der makernutzer (>20 jahre + Männlich) dürfte für Webstalker relativ uninteressant sein.
    Einige haben trotzdem schon Taxen und Pizzen geschickt bekommen. Ich kann schon verstehen, dass jemand nicht seine Anschrift preisgeben möchte.

    Zitat Zitat
    Betreibe ich eine "Hallo, das bin ich!" Webpage, auf der ich Kochrezepte meiner Oma veröffentliche, bin ich dann Impressumspflichtig, weil ich in Konkurenz zu Chefkoch.de stehe?
    Ja, es sei denn die Seite ist nur Familienangehörigen zugänglich. Es reicht aus, dass sich die Seite an die Öffentlichkeit richtet. Ob das gerechtfertigt ist, sei man dahingestellt, aber so ist anscheinend die Gesetzeslage.

  8. #8
    Wie ist es mit der Impressumspflicht bei Kunstwerken? Als Beispiel ersteinmal einfache Zeichnungen oder Texte, die man auf dem ersten Blick nicht als Marktbeeinflusser erkennt?

  9. #9
    Ich wüsste nicht, dass es da eine gibt. Die Impressumspflicht gilt afaik für Druckerzeugnisse und für Webauftritte (dort heißt sie übrigens Anbieterkennzeichnung).

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