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Ritter
Ich würde das nicht so eng sehen. Ich bin kein experte, aber soweit ich weiß, müsste man dir in einem solchen Fall erstmal vorsatz nachweisen, damit dir jemand an den Karren fahren kann. In dem Fall hättest du eine Straftat begangen, und wärest natürlich ganz böse dran. Da gabs vor ein paar Jahren mal nen Fall, wo ein 13 oder 14 jähriger Teenager absichtlich einen Virus verbeitet hat. Das ding hat ordentlich wirbel gemacht.
Fehlt der Vorsatz aber, wie in deinem Beispiel, dann dürfte höchstens Nachlässigkeit als Schuld an dir kleben bleiben und dann währe das keine Straftat mehr (weil die in diesem Sinne Vorsatz erzwingen würde), sondern maximal ein Schadensersatz-Fall für das Zivilrecht. Und im Zivilrecht hat der Kläger meinem Wissen nach nicht so einfach die möglichkeit, die Anonymitätssperre des Internets zu umgehen. Der staat kriegt zwar kinderleicht raus, wer du bist, aber irgend ein August, dem ein Virus ein paar Fotos gelöscht hat, normalerweise nicht. Dazu müsste er erstmal klage einreichen, einen Richter finden, der den Klagegrund akzeptiert und dann deinen Provider zur Herausgabe deiner Identität verpflichten - was der normalerweise auch nicht gerne tut, immerhin schadet sowas seinem Image.
Der Hinweis "Nutzung auf eigene Gefahr" tut aber letztlich auch niemandem Weh, daran sollte es also nicht scheitern.
Geändert von caesa_andy (04.05.2015 um 13:35 Uhr)
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