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Thema: Haftung bei Schäden durch RPG-Maker-Spiel?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Ich denke da genauso wie Matt.
    Wenn man etwas kostenlos anbietet, dann haftet man nicht dafür, wenn unbeabsichtigt etwas Schadhaftes dazu kommt (Virus, Malware, etc.).
    Vor allem hast du ja schon eigentlich selbst die Antwort im Internet gefunden und daher würde ich mir wirklich keine Sorgen machen

    Eine Idee wäre, dass du das Spiel auf einer Seite zum Downloaden hoch lädst, wo deine Datei noch geprüft wird.
    Auf http://workupload.com/ wird z.B. sofort geprüft, ob sich eine Malware auf deiner Datei befindet.

    Das sieht dann so aus (Beispiel von meinem Download zu DFdE):

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Workupload - Malware geprüft.JPG 
Hits:	80 
Größe:	55,0 KB 
ID:	22258

    So kannst du dir eigentlich selbst noch etwas mehr Sicherheit geben, wie auch dem Spieler, der das Spiel Downloaden möchte.
    Schliesslich ist es schon etwas deprimierend, wenn man dann für Schäden auf dem PC von dem Spieler indirekt verantwortlich ist.
    Das will natürlich niemand.


    Hoffe ich konnte dir helfen

    Geändert von CensedRose (04.05.2015 um 12:37 Uhr)

  2. #2
    zu diesem Zweck enthält die Lizenz von Software gerne ein paar Sätze, die den Urheber von der Verantwortung für das System des Nutzers freisprechen.

    Solltest du eine Software erstellen, die unter dem Deckmantel eines Makerspieles verbreitet Schaden verursachen soll, lässt sich da sicherlich rechtlich ein Strick für dich draus drehen.

  3. #3
    Ich würde das nicht so eng sehen. Ich bin kein experte, aber soweit ich weiß, müsste man dir in einem solchen Fall erstmal vorsatz nachweisen, damit dir jemand an den Karren fahren kann. In dem Fall hättest du eine Straftat begangen, und wärest natürlich ganz böse dran. Da gabs vor ein paar Jahren mal nen Fall, wo ein 13 oder 14 jähriger Teenager absichtlich einen Virus verbeitet hat. Das ding hat ordentlich wirbel gemacht.

    Fehlt der Vorsatz aber, wie in deinem Beispiel, dann dürfte höchstens Nachlässigkeit als Schuld an dir kleben bleiben und dann währe das keine Straftat mehr (weil die in diesem Sinne Vorsatz erzwingen würde), sondern maximal ein Schadensersatz-Fall für das Zivilrecht. Und im Zivilrecht hat der Kläger meinem Wissen nach nicht so einfach die möglichkeit, die Anonymitätssperre des Internets zu umgehen. Der staat kriegt zwar kinderleicht raus, wer du bist, aber irgend ein August, dem ein Virus ein paar Fotos gelöscht hat, normalerweise nicht. Dazu müsste er erstmal klage einreichen, einen Richter finden, der den Klagegrund akzeptiert und dann deinen Provider zur Herausgabe deiner Identität verpflichten - was der normalerweise auch nicht gerne tut, immerhin schadet sowas seinem Image.

    Der Hinweis "Nutzung auf eigene Gefahr" tut aber letztlich auch niemandem Weh, daran sollte es also nicht scheitern.

    Geändert von caesa_andy (04.05.2015 um 13:35 Uhr)

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