Es gibt zumindest in Deutschland keine automatische Zwangsindizierung die ein spiel "einfach so" treffen kann, das ist ein Mythos.

Als herstellsteller eines Spiels hast du die möglichkeit, deine Produkte freiwillig vor der Veröffentlichung prüfen zu lassen und erfahrst dann, welche Inhalte bedenklich sind, und welche nicht. Du kannst dann nachbessern, oder es bleiben lasen und die ermittelte Alterseinstufung akzeptieren. Lässt du dein Spiel nicht prüfen, wird dein Spiel in den meisten Medienbereichen automatisch so behandelt, als wäre es indiziert und wird z.B. nicht im stationären Handel offen zum kauf angeboten. Online wird das ganze aber etwas laxer gehandhabt, so das die (kostenfreie) verbreitung ungeprüfter Medien dort zumeist keiner weiteren Kontrolle unterliegt ... allenfalls einer Kontrolle durch den Anbieter der jeweiligen Plattform. Eine Altersrüfung ist somit grundsätzlich freiwillig, der Vorteil ist eben, das sie zuverlässig vor einer Indizierung schützt, denn Medien mit einem USK oder FSK Sigel werden von der BPJM nicht mehr geprüft.
Steam ist diesbezüglich übrigens ein Schlechtes Beispiel. Die Spiele, die über Steam verkauft werden, sind deshalb nicht geprüft, weil sie pauschal als "Ab 18" gelten. Das Spiel selber hat zwar keine einschränkung, aber der Erwerb eines Steam-Guthabens ist an eine Altersprüfung gebunden. Wir verkaufen bei uns Steamguthaben von 20-50€ und auf jeder Karte prangt ein dickes, rotes "FSK18". Wenn du also auf Steam einen Artikeln kaufst, weist du dich bereits durch die Tatsache, dass du ein Guthaben besitzt, als 18-Jähriger - oder als Minderjähriger mit der Genehmigung eines 18-Jährigen - aus. Das ist zwar nicht wirklich das optimum an Jugendschutz, dem Gesetzgeber reicht das aber normalerweise. Paysave funktioniert so ähnlich. Paysave-Guthabenkarten sind je nach höhe altersgestaffelt. Während 10er Karten keiner Altersbegrenzung unterliegen, können Karten ab 50€ erst ab 18 erworben werden. Der Dienstanbieter kann (muss aber nicht) dies je nach Gesetzeslage als ausreichende Altersprüfung anerkennen.

Zu einer Indizierung kann es hingegen nur dann kommen, wenn ein JUGENDAMT oder ein als solches anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ein Prüfungsverfahren anleitet, was bei einem "kleinen downloadspielchen", von dem fast 100% der Menschen auf diesm Planeten in ihrem ganzen leben niemals hören werden, schonmal eher unwahrscheinlich ist. Das dein Spiel auf die A-Liste kommt ist übrigens vollkommen unmöglich, denn die A-Liste gilt nur für so genannte "Trägermedien", also CD's DVD's, BlueRay und so weiter, und so fort. Im Online-Bereich wird hingegen eher das komplette Online-Angebot "indiziert", was so weit geht, dass die Deutschen Ableger von Suchmaschenen, wie z.B. Google, diese Seite gar nicht mehr Listen dürfen (Der Vorgang enspricht hier also eher einer kompletten Zensierung).
Wenn du also einer Maker-Spiel produzierst, das im Sinne des Deutschen Jugendschutzes indiziert werden kann, dann würde ein entsprechender Anbieter - z.B. das MMX oder Online-Speicherdienste - Post bekommen, mit der Aufforderung, den Zugang zu diesem Medium wirksam einzuschränken - z.B. durch eine Alterskontrolle, oder die Bereitstellung des Mediums auf ihrer Plattform zu beenden, andernfalls macht sich der Anbieter strafbar.

Aber wer würde sich die mühe machen, den Zugang zu seinem Forum durch eine Passkontrolle einzuschränken nur um ein popeliges Maker-Spiel zu retten?