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Abenteurer
Indizierung bei RPG-Maker-Spielen?
Hi,
ich hab mich gerade gefragt ob man bei der Veröffentlichung von ungeprüften(logisch, wer hat das Geld um zur USK zu rennen wenn man mit Spiel ansich kein Geld verdienen wird) RPG-Maker-Spielen in reiner Download-Form(wie z. B. hier im Forum) sich Gedanken um Jugendschutz machen muss.
Das keine Pornographie usw. angeboten wird ist klar.
Aber was würde denn passieren, gemäß dem unwahrscheinlichen Fall einer Indizierung auf Liste A?
Klar, wenn das Spiel auf Liste B indiziert wird und die Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahmebeschluss erwirkt(z. B. wegen STGB 131), hat das strafrechtliche Konsequenzen.
Aber was ist mit einer reinen, einfachen Jugendgefährdung, also der Liste A?
Das Spiel darf natürlich nicht mehr öffentlich angeboten werden usw. aber wäre hier evtl. eine Geldstrafe zu erwarten?
Hat sich einer schon mal mit der Thematik hier beschäftigt?
Gruß
Pepo
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