Das OSZ war wie gesagt eine Berufsschule für uns keine spezifische Verwaltungsschule. Leute die da Öffentliches Recht haben sind mit unter auch Bürokaufleute gewesen, denen sonstiges Wissen in öffentliches Recht bspw. deren Entstehung oder Wirksamwerdung fehlt. Entsprechend musste dieser weite Exkurs zur Gesetzgebung, den verschiedenen Spielarten öffentlichen Rechts und dann erst deren Umsetzung oder praktische Ausgestaltung sein. Zu den Themenbereichen gehörten auch Öffentlich-Private-Partnerschaften und son Kram.Zitat
Erst im letzten Berufsschulblock haben wir uns mit Spezialgesetzen befasst. Als Übung sollten wir von unseren jeweiligen Behörden aus der Ausbildung Musterfälle und Bescheide mitbringen und haben daran das Instrumentarium nochmal geübt und dann nochmal der Rechtsdiskurs vom Bescheid über die Rechtsgrundlage ob es Verbote, Gebote etc. waren. Wie die Anweisung aufgesetzt ist mit muss und soll. War mit den Schiffis ganz interessant auch mal in andere Bereiche zu schnuppern, auch wenn da nicht soviel Einzelteile zu prüfen waren wie bei uns.
Die genaue Prüfung und Bescheiderstellung anhand von Musterfällen hatten wir einerseits an der speziellen Schule des Bundes im Verwaltungsrechtsunterricht direkt natürlich und in der Praxis haben wir das vor allem im KWEA abgeritten. Was für dich das SGB ist war für uns das WPflG vor allem. Ich weis gar nicht was die Azubis jetzt noch lernen sollen, nachdem die Wehrpflicht weg istEs gibt natürlich noch viel mehr wie Beschaffung, Liegenschaftsmanagement usw. aber das sind alles Bereiche direkter Rechtsanwendung nicht der Fallprüfung und Antragsbearbeitung. Verbleiben eigentlich fast nur noch Reisekosten.
Staatsrecht war bei uns primär Verfassungsrecht. Sehr nette Lehrerin, sehr engagiert und wie ich sehr staatsaffin. Hab mich mit ihr gut verstanden![]()