Zitat Zitat
Ich kenne die rechtliche Situation im BaföG nicht, aber wenn dort die Handhabung analog wie im SGB ist, dann muss nur der Jahresdurchschnitt stimmen(jedenfalls meistens).
Darum geht es ja. Der Jahresdurchschnitt meiner Eltern ist groß genug, aber die verdienen nicht immer gleich. Deren Einkommen ist abhängig von der Arbeitszeit, die ihnen vom Arbeitgeber (monatlich) zugewiesen wird und kann mit unter ziemlich schwanken. In manchen Monaten müssen sie selbst zusehen, wie sie klar kommen.

Zitat Zitat
Warum wurden dir überhaupt die 80€ gekürzt?
Es fing ja schon mit dem ersten Semester an. Da fiel das Kindergeld dann mit rein. Das lass ich mir seit dem dann auch von meinen Eltern überweisen, weil ich eben die volle Fördersumme brauche, obwohl meine Eltern das Kindergeld auch gut selbst gebrauchen konnten. Anfang des nun auslaufenden Semesters kam dann der neue Bescheid, wo dann wegen zu hohen Einkommens weitere 80 Euro wegfallen sollten, obwohl sich bei meinen Eltern nichts geändert hatte. Als Berechnungsgrundlage hatten sie das Jahr genommen, wo mein Vater für drei Monate mehr verdient hat, weil er in Frankreich arbeiten war.

Wir haben jetzt das vergangene Jahr eingereicht und sollten Schätzungen für dieses abgeben (allein Schätzwerte zu verlangen, wie doof kann man eigentlich sein, wenn wir schon ausdrücklich angegeben hatten, dass das Einkommen schwankt) aber angeblich liegen wir jetzt bei der Neuberechnung immer noch zu hoch...
Dazu kommt noch, dass ein Teil des Monatslohns (sogar extra ausgewiesen) die Fahrtkosten umfasst, die der Arbeitgeber mit +-0 erstattet. Das also Geld ist, dass gar nicht zur Verfügung steht, weil es direkte Aufwendungen für den Arbeitseinsatz sind und auch nur als solche vom Arbeitgeber erstattet werden. Es ist nicht so als wäre mein Vater ein Berufspendler der zu seinem festen Arbeitsort eben private Kosten in Kauf nimmt, sondern das sind Kosten die verursacht werden, weil sein Arbeitgeber ihn quer über das ganze Bundesgebiet ohne Firmenwagen auf Arbeitseinsätze schickt. Die Erstattung ist quasi das Äquivalent dafür, dass er keinen Firmenwagen hat und mir wäre neu, dass sie den als Lohnbestandteil mit einrechnen. Wahrscheinlich wäre das schon erheblich weniger, wenn sie das dabei rausrechnen würden, tun sie aber aus irgendeinem schwachsinnigen Grund nicht.