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Trotzdem war das eine schöne Zeit in diesem Forum, dem ich wohl schon längst den Rücken zugekehrt hätte, wenn da nicht ein paar sehr schöne Threads, die Taverne, das Lesen und Schreiben in den FRPG's und ein paar User wären, die ich sehr zu schätzen gelernt habe.
Ich denke ich bin nicht der Einzige, wenn ich sage, dass ich froh bin, dass du uns erhalten geblieben bist

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Woah, das war jetzt mehr und länger als beabsichtigt. o_O
Qualität und so

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Zumal sich die Schwerpunkte zwischen deiner und meiner Ausbildung wohl um ein ganzes Stück unterscheiden
Verwaltungsrecht hatte ich nicht am OSZ da hatte meine Behörde eine eigene Schule wo das gegeben wurde. Mit einem Regierungsdirektor als Dozenten, den wir als wandelnde Schlaftablette verspottet haben, weil er... s-e-hr lan---g-sam und be-hu---tsa--m gesprochen hat. Da war das aber zum Glück immer nur ein Block a 2 Stunden. Nicht wesentlich würde ich meinen. Der Krempel ist meist relativ gleich nur die Spezialgesetze unterscheiden sich. Über Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren und über die Gerichtsbarkeit werdet ihr ja vermutlich auch sprechen, nehme ich an. Das VerwVfG werdet ihr da doch sicher auch wie die Bibel behandeln, nehme ich an ^^ Ich kann die Defintion immer noch auswendig aufsagen, stelle ich gerade fest

Öffentliches Recht war eher ein globaler Exkurs (der war nicht Ämterspezifisch; an der Berufsschule saßen wir nämlich mit Schiffis zusammen in einer Klasse) darüber wie Öffentliches Recht zustande kommt (Gesetzgebung z.B.), was es für Nuancen zwischen den verschiedenen Möglichkeiten öffentlicher Regelung gibt zum Beispiel Gesetz oder Anordnung oder Verwaltungsanweisung udgl.; Zuständigkeiten von Behörden und dann auch hier noch einmal der Verwaltungsaktdiskurs in spezieller Hinsicht auf das Vorliegen rechtlicher Grundlagen und solch schöne Sachen.