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Thema: Umzug in eine neue Wohnung und eine Frage

  1. #1

    Umzug in eine neue Wohnung und eine Frage

    Servus, Leute,

    ich habe eine Frage bezüglich eines Umzugs.

    Meine Freundin und ich ziehen ab 01.03.15 in eine neue Wohnung.
    Die alte Wohnung haben wir zum 30.04.15 gekündigt.

    Uns ist klar, dass wir bis dahin die alte Wohnung noch bezahlen müssen (Miete).

    Wie sieht es aus, wenn wir dann in der neuen Wohnung wohnen, müssen wir für die alte Wohnung weiterhin die Nebenkosten tragen (wohnen ja nicht mehr drinne und verursachen keine Nebenkosten), oder reicht es, wenn wir die Kaltmiete begleichen?

    Wir haben nur einen separaten Stromzähler, Wasser- und Heizkosten laufen zusammen mit dem Vermieter.
    Er hat also keine Jahresabrechnung gemacht, da er das logischerweise nicht kann.

    Habt ihr Ahnung von sowas und könnt die Frage beantworten?

  2. #2
    Selbstverständlich musst du die NK noch zahlen. Der Verbrauch dürfte aber sinken und dir dann mit der nächsten Abrechnung wieder rückerstattet werden. Warum er das mit der Jahresabrechnung nicht kann, hab ich nicht verstanden. Oo

  3. #3
    Er sieht ja nicht wie viel wir verbrauchen, weil Wasser- und Heizkosten in seinem Zähler mitlaufen.
    Wir haben nur einen Stromzähler.

    Edit:
    Wir wohnen seit Oktober 2013 in der Wohnung und eine Jahresabrechnung gab es bis jetzt nicht.

    Geändert von Vitalos (04.02.2015 um 12:41 Uhr)

  4. #4
    Okay, ich glaub ich verstehe, was du meinst. Normal gibt es da ja eine Abrechnungspflicht. Hast du den Vermieter denn mal drauf angesprochen? Genau genommen musst du nur das zahlen, was du verbrauchst. Wenn du also nachweislich nichts verbrauchst, musst du auch nichts zahlen. Würde mich da aber dann absichern, dass er dir dann nicht im Nachhinein unterstellt, du hättest doch was verbraucht. An Heizkosten kommst du aber eventuell nicht vorbei. Denn wenn es draußen kalt ist, muss die Wohnung weiter beheizt werden, damit kein Schimmel entsteht.

  5. #5
    Ich werde den Vermieter diesbezüglich einfach mal ansprechen und fragen, ob er es akzeptieren würde, wenn wir nur die Kaltmiete für zwei Monate bezahlen.

  6. #6
    Lass es dir dann aber schriftlich geben.

  7. #7
    Du musst auch einmal schauen, ob sich schon ein Nachmieter findet oder nutzt ihr die alte Wohnung dann noch zum lagern von diversen Gegenständen, die dann nach und nach in eure neue Wohnung gebracht werden?
    Falls sich bereits rechtzeitig ein Nachmieter findet und der Vermieter auch damit einverstanden ist, könnt ihr ja direkt die Kosten auf den neuen Mieter übertragen.

  8. #8
    Wir wohnen im EG eines Hauses und der Vermieter wohnt über uns. Die Nachmieter hat er alle abgewimmelt, da im Juni sein Sohn aus der Schweiz in die Wohnung einzieht. :/

  9. #9
    Ich kenn die Rechtslage da nur hierzulande, also nicht in Deutschland, aber hier ist es in jedem Fall so geregelt, dass, wenn man auszieht und Nachmieter präsentiert, man nur eine gewisse Anzahl präsentieren "muss" (ich glaube 3 oder 5), und wenn der Vermieter die dann alle ablehnt kann er nicht verlangen dass ihr die Miete weiter zahlt... informier dich mal ob es sowas auch in Deutschland gibt.

  10. #10
    Zahlen, bis zum Vertragsende. Die Vermieter haben schon genug Probleme, da Deutschland ein sehr mieterfreundliches Land ist. Wenn man manchmal Dokus im Fernsehen über Messiewohnungen sieht, kriegt man das Grauen. Und da ist es oft sehr schwer und zeitaufwändig für die Vermieter, unliebsame Mieter loszuwerden.

    Bei Nachmietern ist es - meines Wissens nach - aber zum Glück noch so, dass die sich die selber raussuchen dürfen(sonst könnte man ja 3 oder 5 Idioten bringen). Wenn sie nicht wollen, dann wollen sie nicht. Kann man keinen zwingen.

    Es gibt einen gültigen Vertrag, mit Kündigungsfristen. Und da kündigt man, und zahlt bis zum Ende - so wie jeder andere normale Mensch auch. Verträge sind halt nicht zum Spass. Wenn man umziehen will spart man vorher sowieso was an, wegen Umzugskosten(und neue Wohnung kostet sicher auch Kaution usw.)

  11. #11
    Zitat Zitat von Miss Kaizer Beitrag anzeigen
    Ich kenn die Rechtslage da nur hierzulande, also nicht in Deutschland, aber hier ist es in jedem Fall so geregelt, dass, wenn man auszieht und Nachmieter präsentiert, man nur eine gewisse Anzahl präsentieren "muss" (ich glaube 3 oder 5), und wenn der Vermieter die dann alle ablehnt kann er nicht verlangen dass ihr die Miete weiter zahlt... informier dich mal ob es sowas auch in Deutschland gibt.
    In Deutschland suchen die meisten Gesellschaften sogar selbst ein Nachmieter, egal welche Wohnung wir hatten, sobald wir gekündigt haben, stand schon der erste Interessent vor unserer Tür, ziemlich nervig, da man sie unangekündigt nicht rein lassen muss, aber sobald der Vermieter ein Termin vereinbart bis du gezwungen "Makler" zu spielen.
    Wenn dann einer davon sagt, dass er die Wohnung haben möchte, dann kann man selber entscheiden die Frist einzu halten oder zu sagen "Yo ich bin ende des Monats schon weg" dann zahlt man auch nur bis dahin.
    Bei privaten Vermietungen kenne ich mich nicht aus, da wir soetwas gemieden haben ^^
    Ich freu mich schon, wenn wir in der jetzigen Wohnung die Kündigung rausschicken, da es sehr beliebte Wohnungen für Großfamilien mit Hartz4 einkommen sind ( soll nicht negativ gemeint sein ) werden sich die Nachbarn freuen auf noch mehr Kinder xD

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