Sollte es zu einem Problem kommen, sodass der Organisator mit dem Gesetz in Konflikt kommt, wird DIESES Argument vor keinem Richter standhalten. In Österreich liegt die Grenze der Unmündigkeit bei 14, wird wohl in Deutschland auch nicht anders sein. Im Klartext: Für eventuellen Mist, den du verbockst, wird Daen zur Verantwortung gezogen. Klar, man könnte dich einsperren (^^°) für die Dauer der Veranstaltung, damit du echt nix machst, aber davon hättest weder du was davon, noch eine Aufsichtsperson.Zitat
Noch schnell meine Meinung, so hart sie auch klingen mag (und ich hab ne Meinung, obwohl ich Mod bin, und die darf ich äussern): Ich hab beim ersten NATO Treff die Erfahrung gemacht, dass vor allem zu den jüngeren Besuchern (von denen wir...3 hatten) der Kontakt fehlte, so war mein Gefühl. Sie waren die ganze Zeit still, taten keinen Mucks, bis sie wieder abgeholt wurden. So stell ich mir keinen interessanten Treff vor. Das liegt wohl am Altersunterschied, da tun sich Welten auf.
Aaaaber: wenn Daen sagt, er hat kein Problem damit, dann is das nicht mehr unser Bier, sondern seins, und die Sache ist gegessen. Drum lassen wir das Thema mal ruhen, bis sich der Hörr Organisator gemeldet hat. Pünktle.
Siehe obenZitat
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