Ich habe mir Gedanken über folgendes Szenario gemacht.
Person X entwickelt zuhause mit einem RPG-Maker ein Spiel in seiner Freizeit und bietet dieses kostenlos im Internet an.
Person Y downloadet sich das Spiel und sein Computer/seine Software wird durch das Spiel beschädigt.
Dies könnte durch einen Virus geschehen sein, der sich ohne das Wissen von Person X auf seinem PC befunden hat und sich an die Datei geheftet hat.
Auch ein anderer Fehler wäre in seltenen Fällen denkbar?
Wäre Person X dafür haftbar?
Ich habe mich ein bisschen schlau gemacht und bin zu dem Schluss gekommen: Nein.
Wenn man z. B. nach dieser Quelle geht ist eine Vertragshaftung augeschlossen, da bei einem kostenlosten anbieten im Internet kein Vertrag zwischen Person X und Y zustande kommt. (Quelle: http://ig.cs.tu-berlin.de/oldstatic/...-Haftungsrecht )
Auch eine Produkthaftung wird ausgeschlossen unter den Bedingungen, dass der Autor die Software kostenfrei anbietet, sie nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt hat(z. B. zu Werbezwecken für seine Firma). (Quelle: http://ig.cs.tu-berlin.de/oldstatic/...Produkthaftung ).
Wie seht ihr das?
Kennt sich da einer von euch mit aus?