276 Planitz: Um Pfahlbürger zu werden, mussten sie jedes Jahr zu bestimmten Zeiten Residenzpflicht in Stadt einhalten. Pfahlbürger versuchten Pflichten gegenüber ihrem Herren mit denen gegenüber der Stadt auszutauschen. Einen solchen speziellen Pflichtentzug konnte die Reichsleitung auf Dauer nicht hinnehmen. Sie verbot das Pfahlbürgertum insgesamt, Karl IV. nahm es auch in die Goldene Bulle von 1356 auf.
Es kam zu Bündnissen gegen das Ausbürgerwesen – „Schwäbische Dynasten und Städte beschworen 1368 einen Sühnevertrag, der den Städten Freiburg, Breisach und Neuenburg die Annahme von Ausbürgern verbot.“