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Thema: Rechnung stellen als Privatperson -- Was ist mit der Steuer?

  1. #1

    Rechnung stellen als Privatperson -- Was ist mit der Steuer?

    Hier gibt es doch bestimmt Leute, die sich mit Steuern auskennen und die Gegebenheiten einem Ahnungslosen (anders als einschlägige Quellen im Internet) verständlich machen können.

    Mein Fall ist folgender: Ich übersetze gerade einen Aufsatz für die Veröffentlichung in einer Zeitschrift; mein Auftraggeber ist eine Professur an einer deutschen Universität. Der Auftraggeber sieht von einem Werkvertrag ab, weil da offenbar ein Rattenschwanz an Dingen dranhängt, die sich für so eine Dienstleistung nicht lohnen. Ich soll deshalb eine Kalkulation machen und später eine Rechnung stellen. Dabei wäre ja offenbar Umsatzsteuer abzuführen, ich müsste eine Steuererklärung machen(?). Das Internet sagt mir nun, dass ich die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz nutzen könnte und dann keine Umsatzsteuer abzuführen wäre, wenn ich diese in der Rechnung nicht ausweise(?); eine Steuerklärung müsste ich dennoch machen(?). Es handelt sich, wahrscheinlich, um einen einmaligen Betrag von etwa 300 Euro, ein Gewerbe habe ich nicht, ich betrachte mich als nicht sonderlich unternehmerische Privatperson.

    Meine Fragen dazu sind folgende:
    (1) Umsatzsteuer ja oder nein? Was passiert bei der Kleinunternehmerregelung? Schreibe ich meine rund 300 Euro auf nen formalgerechten Wisch, bekomme den Betrag, der aufgeführt ist, und bin dann fertig?
    (2) Muss ich in jedem Fall eine Steuererklärung machen? Was für eine? Was kommt da an Arbeitsaufwand auf mich zu? Muss ich dann in Zukunft regelmäßig eine Steuererklärung machen? (Es dämmert sicherlich, wie erschreckend wenig Ahnung ich von dem Thema habe.)
    (3) Wenn da doch irgendwie Steuer abgeht, wie kommt die an das Finanzamt? Wer muss die zahlen, der Auftraggeber, ich?
    (4) Gibt es unter Umständen einen einfacheren Weg der Abrechnung? (Der Auftraggeber scheint da, was die Möglichkeiten zur Abrechnung angeht, auch nicht so den Durchblick zu haben, was ich ihm wenig verübeln kann.)

    Ich werde zunehmend müde, mich durch ein beamtendeutsches "Muss nicht, nur wenn, aber dann trotzdem, wenn, dann, und in jedem Fall, wenn" mit allerlei fachsprachlich verklausulierten Regelungen zu kämpfen. Ich scheitere schon am Begriff "Vorsteuer", dann kommt man mir mit "Vorsteuerabzug" und dem Unterschied von "entstehenden" und "erhobenen Steuern". Ich weiß indes nicht einmal, ob ich mich als Unternehmer bezeichnen würde, nur weil ich eine Leistung in Rechnung stelle.

    Erwachsensein ist so schwierig, helft mir!

  2. #2
    Wenn du absolute Sicherheit haben möchtest, empfehle ich dir, einfach innerhalb der Sprechzeiten bei deinem lokalen Finanzamt vorbeizugehen. Als ich vor rund einem Jahr ein Gewerbe angemeldet habe, um hin und wieder kleinere Promotionjobs annehmen zu können, stand ich auch erst einmal vor den ganzen steuerlichen Fragen und war etwas überfordert. Die Mitarbeiterin auf dem Amt war aber sehr hilfsbereit und entsprach so überhaupt nicht dem Klischee. In meinem Fall sieht es so aus, dass ich wegen der Kleinunternehmerregelung keine Steuer erheben und abführen muss und dies immer in einer kleinen Passage auf den Rechnungen erwähne. Ob man von dieser Regelung auch profitiert, wenn man kein Gewerbbe angemeldet hat, könnte ich jetzt nur raten. Auch eine Steuererklärung bleibt mir bislang wegen der geringen Einkünfte erspart. Das einzige, was wohl theoretisch gefordert werden kann, ist eine kurze Auflistung aller Einkünfte und Ausgaben, wobei letzteres wegen fehlender steuerlicher Vorteile ohnehin wegfällt. Eine Anfrage, eine solche Auflistung zu erstellen, habe ich bislang allerdings noch nicht erhalten und gehe deshalb mal davon aus, dass das Amt mir auch so glaubt, unter dem steuerpflichtigen Betrag zu liegen.

  3. #3
    Hi Mordechaj,

    zu dem von dir geschilderten Sachverhalt nehme ich mal wie folgt Stellung:

    zu (1) - Rechnungsschreibung:
    Die Rechnung sollte schon formal korrekt aufgebaut sein, sprich korrekte Anschrift von dem Professor / der Uni / der Hochschule und deine Anschrift - falls du bereits eine Steuernummer hast, diese auch mit angeben.
    Dann Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Leistungszeitraum sollte auch enthalten sein.
    Dann halt noch ein kurzer Text über die erbrachte Leistung und den Betrag, den du in Rechnung stellst und die Bankverbindung, auf die das Geld gezahlt werden soll.
    Am Ende verweist du noch auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) - dies ist die so genannte Kleinunternehmerregelung.

    Hier mal ein Muster - Klick Klick, wie so eine Rechnung aussieht.

    Zu (2)
    Für das Jahr, in dem du diese Übersetzungseinnahmen hast, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Zusätzlich musst du für dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in dem du die Umsätze aus der Tätigkeit als Kleinunternehmer angibst.
    Wie es dann für Folgejahre aussieht, muss dann wieder für das neue Jahr extra geprüft werden, es kann nicht pauschal gesagt werden einmal abgegeben - immer abgeben.

    Zu (3)
    Es fällt keine Umsatzsteuer an. Da brauchst du keine Sorgen zu haben. Wie deine anderen Einkünfte aussehen, kann ich nicht sagen.
    Die Einkommensteuer wird per Bescheid festgesetzt und da steht drauf, ob du dann was zahlen musst und bis wann.

    Zu (4)
    Irgendwer hat immer die Arbeit .
    Entweder der Professor stellt dich auf Basis eines Minijobs ein, dann hat er / die Uni ... die Arbeit.
    Oder du lässt es wirklich so laufen, dass du in dem Sinne "selbstständig" bist und dann halt eine Rechnung schreibst.
    Wobei die Arbeit bestimmt auf dich abgewälzt wird .

    Wenn du noch mehr Fragen hast, dir etwas unklar ist oder so, frag einfach nochmal nach.
    Das hier ist auch erst einmal eine grobe Beantwortung, da eine ausführliche Erklärung den Rahmen sprengen würde - und ich muss noch für die Uni lernen xD

    Gruß Schnorro

  4. #4
    Ich meine mich zu entsinnen, dass man für einmalige oder sehr, sehr unregelmäßige Verdienste aus selbstständiger Arbeit nicht extra als selbstständig/freiberuflich melden muss, aber da kann ich mich auch irren. Ich empfehle auf jeden Fall, dass du mal bei deinem Finanzamt anrufst oder persönlich vorbeischneist. Wie Barney schon sagte, die sind in der Regel ziemlich freundlich.

    Ich war damals so paranoid, dass ich mich gleich für meine erste Rechnung freiberuflich gemeldet habe. Das macht man mit einem Fragebogen vom Finanzamt. Damit bekommt man dann auch selne Steuernummer, die auf die Reechnung mit drauf muss. Ob und wie man da herumkommt weiß ich leider nicht, aber es gibt jede Menge Seiten im Internet, die da weiterhelfen können.

    Die Steuererklärung ist allerdings gar kein so gewaltiger Aufwand, wie man immer denkt. Bis zu einem Verdienst von 8004 Euro im Jahr muss man eh keine Steuern zahlen. Ich hab für meine Steuererklärung etwa 20 Minuten gebraucht, weil:
    Zitat Zitat
    Zusätzlich musst du für dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in dem du die Umsätze aus der Tätigkeit als Kleinunternehmer angibst.
    Wenn du ein Programm wie ELSTER zur Steuererklärung nimmst, ist die gleich mit dabei und wird in 3 Minuten mal eben mit ausgefüllt. Zumindest wars bei mir so. Und das Finanzamt hat sich nicht beschwert >_>

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