@Caro: Ich kenne natürlich nicht genau alle Hintergründe, zu dem Umzug/ Auszug,
geschweige denn den Mietvertrag aber meines Erachtens müsst ihr nicht Tapezieren/ Streichen,
da viele Klauseln für unwirksam beschlossen wurden (auch wenn sie trotzdem im Mietvertrag enthalten sind).
Da ihr, soweit ich das mitgekriegt habe, schon angefangen habt, könnt ihr die Aufwendungen fürs Tapezieren/ Streichen dem Vermieter in Rechnung stellen.
Falls ihr er sich weigern sollte, solltet ihr einen Anwalt einschalten und das als letzte Möglichkeit gerichtlich klären.
Ich kann euch folgenden Link nur empfehlen:

http://www.mietrecht.org/schoenheits...er-tapezieren/

Ich selber hatte auch mal einen Vermieter, der auch wollte, dass ich die Wohnung streiche. Ich hab ihm auf die Paragraphen hingewiesen bis hin zu einem Brief von meinem Anwalt.
Erst ab diesem Punkt hat er nachgegeben und gemerkt, dass er es mit mir nicht machen kann.
Auch wollte er mich für dumm verkaufen, als eine Wohnungsbesichtigung mit einem geschniegelten Typen und seiner werten Begleitung samt Gucci-Tasche zusammen auftauchten,
und natürlich ausgerechnet meine ''bescheidene'' Wohnung auserkoren hatten, um dort zu leben.
Natürlich haben sie genau das kritisiert was der Vermieter schon bemängelte. Netter Versuch. Hat leider nicht ganz funktioniert mit mir.

Wie gesagt Eure Entscheidung. Ihr könntet Euch den ganzen Aufwand, Stress und die resultierenden Kosten ersparen.