Zitat Zitat von Mivey Beitrag anzeigen
Du hast Mathe getötet
Stimmt. Liferipper war korrekter. Nur die erste Auswahl sagt, dass direkt gelöscht werden soll. Die ist etwas über 10 Prozent. Also sind die andern zusammen fast 90 Prozent.

Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
@Luthandorius
Ich weiß was du meinst, aber Menschen sind eben paradox. Jeder legt unterschiedliche Wertemaßstäbe an. In manchen kommerziellen Spielen kann man z. B. Erwachsene grundlos töten, Kinder aber nicht, denn Kinder werden für schützenswerter als Erwachsene angesehen. Natürlich halten sich die Entwickler vor allem deswegen an diesen stillen Konsens, weil sie sich den Ärger mit irgendwelchen Organisationen sparen wollen.
Ja, ich denke, das Problem haben wir halt auch bei der Vergewaltigung - dass dort oft(nicht immer) auch es schlimmer empfunden wird, wenn Frauen das Opfer sind. Ich denke, das hängt damit zusammen, dass Frauen das schlimm finden, weil sie ja da Opfer sind. Aber Männer finden es auch schlimm, wegen Beschützerinstinkt usw. und weil es ja die eigene Freundin treffen könnte. Wenn Männer Opfer wären würden sicher auch viele Männer sagen "Mir egal, was dem Waschlappen passiert ist, mir wär nix passiert, ich selber hätte den Vergewaltiger einfach umgehaun" - man will ja auch nach außen Stärke zeigen. Dann ist das dann schon wieder weniger schlimm. Bei Kindern kann halt jeder Eltern sein - Vater und Mutter. Und der Mensch will sich ja erhalten. Das ist biologisch ja so.

Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
Rassismus gegenüber fiktiven Rassen ist vom Gesetz her wohl kein Problem, es sei denn es ist offensichtlich, dass sie stellvertretend für ein echtes Volk stehen. Das Thema ist aber ziemlich komplex, obwohl ich sowieso nicht glaube, dass hier bei uns ernst gemeinte Propaganda-Spiele auftauchen.
Ja, gesetzlich sicher weniger ein Problem. Aber dann sollte es ja eigentlich auch kein Problem sein, wenn man einen Ork spielt, der Menschen tötet - weil das ja auf unsere reale Welt keine Auswirkungen hat(das spiel sagt ja nicht, dass ich als Mensch jetzt auch Menschen töten soll - und selbst sowas gibt es dann auch in genug andern Spielen, aber da hängts dann wieder eher vom Grad der Gewaltdarstellung ab, und nicht wer grad wen tötet, wie du schon sagst).

Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
Bei den Maker-Spielen würde ich es, unabhängig vom "wer gegen wen" problematisch finden, wenn das Spiel zu gewaltverherrlichend wird. Jede Gewalt ist irgendwie Verherrlichung, aber ich sehe einen Unterschied zwischen Gewalt zur Selbstverteidigung und Gewalt als Selbstzweck. Im Zweifelsfall gilt aber das hier. Dein Beispiel mit den Orks würde wohl zumindest als "ab 18" eingestuft werden, praktisch jedes kommerzielle Spiel, in dem man Menschen einfach so töten kann, bekommt diese Einstufung. Solche Spiele würde ich hier aufgrund fehlender Mechanismen zur Altersprüfung nicht zulassen.
Ich weiß jetzt auch nicht, wie genau das rechtlich funktioniert. Ist das auch schon rechtlich für das Forum problematisch, wenn man nur vermuten kann, dass es "ab 18" eingestuft würde? (Also kann eine Strafe drohen, wenn es noch gar nicht eingestuft ist? Oder könnte man es so lange lassen, bis es eingestuft würde?)

Bestimmte Sachen sind klar - die muss man erkenne. Volksverhetzung und "Nazisachen": Da drohen die Strafen direkt. Das soll auch entfernt werden, da sprach sich ja jeder dafür aus.

Dann gibt es halt solche Spiele wie "Manhunt" - da wurde die Beschlagnahme angeordnet. Das darf wohl niemand mehr verbreiten. Selbst nicht an 18-jährige. Aber sowas gilt ja meines Wissens nach erst ab dem Zeitpunkt, ab dem sowas angeordnet wurde. Und nicht dass man selber als Ersteller sowas vorher vermuten müsste.

Selbiges für "ab 18" Sachen wo es nicht erkennbar ist wie bei "Pornographie" die extra noch mal Straftatbestände hat. Genaues kann da wohl nur ein erfahrener Jurist sagen. (Die "indizierten" Sachen können wohl - zumindest laut Wiki - auch angeboten werden, so lang nicht beschlagnahme, aber nur ab 18 und nur auf ausdrückliche Nachfrage des Kunden).

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung#Rechtsfolgen
Wobei der verlinkte http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html interessant ist.
Da steht z. B. das, was ich schon vermutete: Pornographie z. B. muss nicht erst indiziert werden. Das muss man selber schon erkennen und da kann schon Strafe drohen. Sind aber noch ein paar andere Sachen dabei(die STGB-Paragraphen, das "Nazizeugs", Volksverhetzung, Gewaltdarstellung hier auch, da 131 STGB genannt... müsst man sich aber hier dann selber streiten, ab wann etwas darunter fällt und im Zweifel eher härter, zur Sicherheit der Forenbetreiber vor Klagen).
Inwiefern jetzt Vergewaltigung darunter fallen würde wäre z. B. strittig. Direkt die Paragraphen waren nicht genannt.


Bezüglich Troll vs. Trash würde ich noch sagen: Trollspiel ist alles, was auch trollen will - der Autor will trollen. Man merkt es auch dem Thread an. Dieser Goldschmiede z. B., der immer falsche Infos gab und dann 1 Minute Spiel vorstellte die nix mit dem Thread zu tun hatte. Würde ich vielleicht schließen aber stehen lassen. So vermeidet man unnötige Reaktionen. Trash dann halt alles andere - vielleicht die Spielzeit zum Anlass nehmen und die Inhalte. Sowas wie das Cock Bashing Dingens eher Trash. Könnte natürlich auch als "geschickter Trollversuch" durchgehe(ist es vermutlich auch), aber solange der Autor sich gesittet verhält und bemüht ist ernsthaft den Thread zu führen, dann ist das noch okay(anders als die falschen Infos usw.) - würde ich dann offen lassen unter Aufsicht, das hatte ich ja schon mal gesagt. Nur die rechtlich problematischen Sachen(was ich oben diskutierte) direkt weg. Ganz offen, ohne Aufsicht nur "normale Spiele". Es fänden also alle Optionen ihre Anwendung, je nach Art des Spiels. Bei Trash- und Trollspielen halt nur 2 davon.

Dieses zusätzliche darüber hinausgehende Diskutieren, ab wann ein Spiel nicht mehr tragbar ist, wegen Inhalten, sollte sich immer versuchen an der Rechtslage zu orientieren, nicht an persönlichen Vorlieben(auch wenn das natürlich auch unklar ist, wie man sieht - und dann halt im Zweifel härter angegangen würde, aber da sollte man dann auch als Begründung die Rechtslage anführen und nicht "weil wirs Kindern nicht zeigen wollen" sondern "weil es rechtlich problematisch wäre, dies Kindern zugänglich zu machen" - dann sagt auch niemand was, Angst haben kann man ja durchaus, wenn das Gesetz da offen ist und das am Ende erst Gerichte eintscheiden können - das können eben nur Gerichte - und man das Risiko nicht eingehen will).