-
Gebannt!
Ich glaube da gibts auch unterschiedliche Regelungen, wenn es sich um Geistliche handelt. Die müssen nicht mal einen geplanten Mord anzeigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html
"Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist."
Für die meisten andern wird wohl gelten:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
+ 139.
Hab ich mal so gegooglet. Das bezieht sich da nur auf geplante Straftaten. Wenn irgendwie eine Straftat schon passiert ist entsteht ja keinem weiterer Schaden. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass man das dann melden muss oder darf. Bisher auch nix dazu gefunden.
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln