Du darfst die Schweigepflicht lediglich brechen, wenn du dadurch eine Straftat verhinderst oder wenn dadurch andere Personen vor Schaden bewahrt werden, dabei ist glaube ich nur körperlicher Schaden gemeint. Für alle andere Anliegen würde ich mich mit meine Vorgesetzten um Rat fragen.
Grundlegend gilt sowieso immer: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." & "Freie Entfaltung eines jeden Individuums."