Zitat Zitat von snikerfreak83 Beitrag anzeigen

Weiß einer wie lange die Schweigepflicht gilt und ob man sie nicht doch brechen sollte,
wenn einen was ungutes aufgefallen ist?


mfg snikerfreal83
Du darfst die Schweigepflicht lediglich brechen, wenn du dadurch eine Straftat verhinderst oder wenn dadurch andere Personen vor Schaden bewahrt werden, dabei ist glaube ich nur körperlicher Schaden gemeint. Für alle andere Anliegen würde ich mich mit meine Vorgesetzten um Rat fragen.
Grundlegend gilt sowieso immer: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." & "Freie Entfaltung eines jeden Individuums."