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Thema: WG #72 - Fell, Gebäck und Hygiene

Baum-Darstellung

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  1. #9

    Katii Gast
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht. Der Hefter bzw. die Heftführung fallen unter den Bereich der so genannten sonstigen Leistungen, die generell nicht nur bewertet werden dürfen, sondern sogar regelmäßig beurteilt werden sollen (Stand: November 2013, Land NRW). Diese Dinge werden bei uns sogar in den Lehrplänen und Kernrichtlinien festgehalten, so dass das rechtlich bombenfest sein sollte.

    Die Sache mit dem vorher ankündigen ist dagegen schwerer. Prinzipiell müssen die Kontrollen nicht im Vorhinein angekündigt werden. In einem solchen Fall gilt das allerdings nur als Stichprobenkontrolle mit der Wertigkeit etwa einer mündlichen Note. Bei vorher angekündigten Proben kann dies auch wie eine Klausur gewertet werden.

    Diese Regularien müssen allerdings zu Beginn der Unterrichtserteilung in der Klasse oder im Kurs bekanntgegebenen werden. Im Optimalfall geschieht dies schriftlich, es darf allerdings auch nur eine mündliche Einleitung gegeben werden.
    was ist das denn für ein Bullshit? In 13 Jahren Schule (Grundschule NRW, Gesamtschule Hessen und die Oberstufe in NRW) hat niemand meinen Hefter oder Hefte kontrolliert... x.x sollte auch niemand.... zum bewerten sind Tests da
    und um mündliche Note zu steigern gabs halt Referate o.O

    Geändert von Katii (28.11.2013 um 01:05 Uhr)

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