Wieso nennt die englische Community ihre Demo nochmal nicht "Demo" sondern "Part X"? D:
Jetzt hab ich nen Spiel "durch" um "To be Continued in Part 2" am Ende ins Gesicht geballert zu bekommen. Bah. xD
Wieso nennt die englische Community ihre Demo nochmal nicht "Demo" sondern "Part X"? D:
Jetzt hab ich nen Spiel "durch" um "To be Continued in Part 2" am Ende ins Gesicht geballert zu bekommen. Bah. xD
Hallo zusammen, hoffe euch geht es gut und das Wetter betürbt euch nicht so.
Obwohl ja die Sonne scheint,könnte man meinen es wäre noch kein richtiger Winter.^^
Man war ich traurig wegen mein letzten Tag,im Praktikum,hab sogar ein Geschenk bekommen.
Vielleicht mache ich nächstes Jahr wieder da mein Praktikum.
Weiß einer wie lange die Schweigepflicht gilt und ob man sie nicht doch brechen sollte,
wenn einen was ungutes aufgefallen ist?
Haben in der Schule Plätzchen gebacken,die sind echt lecker Aussehend.
Am Montag Weihnachtsfeier und das nochmal zum Weihnachtsmarkt in Freiberg besuchen,
mfg snikerfreal83
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Die gilt für immer. Ich darf dir jetzt auch nicht mal erzählen, welche Kinder sich wie oft eingenässt haben in den ganzen Praktikas in denen ich in den letzten fünf Jahren war. ^^
Ich bekomme gerade eine Küche. Diese Woche kann ich endlich backen! Und endlich auf einem Kochfeld kochen, das keine dämliche Kochplatte ist. Hoffentlich. Der Herd ist seit 2 Jahren circa nicht mehr genutzt worden und stand in der Küche rum, mal sehen was der sich für Macken angestanden hat. .,.
Aber yaaay, endlich kann ich mich bald wieder ein Stückchen wohler fühlen in meiner Bude.![]()
Du darfst die Schweigepflicht lediglich brechen, wenn du dadurch eine Straftat verhinderst oder wenn dadurch andere Personen vor Schaden bewahrt werden, dabei ist glaube ich nur körperlicher Schaden gemeint. Für alle andere Anliegen würde ich mich mit meine Vorgesetzten um Rat fragen.
Grundlegend gilt sowieso immer: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." & "Freie Entfaltung eines jeden Individuums."
Ich glaube da gibts auch unterschiedliche Regelungen, wenn es sich um Geistliche handelt. Die müssen nicht mal einen geplanten Mord anzeigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html
"Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist."
Für die meisten andern wird wohl gelten:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
+ 139.
Hab ich mal so gegooglet. Das bezieht sich da nur auf geplante Straftaten. Wenn irgendwie eine Straftat schon passiert ist entsteht ja keinem weiterer Schaden. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass man das dann melden muss oder darf. Bisher auch nix dazu gefunden.
Yay heute ganz alleine auf Arbeit. Azubis sind nicht da, Sekretariat auch nicht. Ich kann nackt durchs Haus tanzen.
Naja, könnte ich, wenn wir keine Schulungsteilnehmer da hätten. Darf jetzt neben meinen Aufgaben auch noch das Sekretariat machen.
Noch diese Woche überstehen, dann gehts Sonntag per Flieger(mein ERSTER Flug überhaupt) nach Frankfurt und dann ist auch schon Weihnachten.![]()
Geändert von Eisbaer (17.12.2013 um 07:42 Uhr)
@Lars: Sorry, dass ich Dein Leben nicht komplett verfolge und mir nicht bewusst war, dass ihr noch nicht verheiratet seidWollte ja nur gratulieren
![]()
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Ich wollte gerade schon schreiben, dass du die Antwort darin finden musst, ob du lieber gutes Bier oder guten Wein trinkst, aber soweit ich mich erinnere trinkst du beides nicht.![]()
--Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.