Hm, solange es nur in den Nutzungebedingungen steht, aber nicht mit einer Kontenbindung oder ähnlichem einhergeht, können sie es zwar de jure verbieten, aber de facto ist es immer noch möglich. Das Einzige, was dann noch bliebe, wären Massenabmahnungen, aber seit unsere Bundesregierung da einen Höchstpreis für Ersttäter eingeführt hat, dürften die (zumindest in Deutschland) auch weniger attraktiv geworden sein. Und das jeder, der mit dem Ding online geht, von Sony überwacht wird, war doch schon von vorneherein klar. Sony wäre es vermutlich nur lieber gewesen, wenn erst NACH dem Verkaufsstart jemand explizit darauf hingewiesen hätte...