Was mich etwas jetzt nachdenklich macht war: Wir hatten gestern auf der M3 darüber diskutiert. Dabei kam auf, dass Partituren (also die reinen Notenblätter) eigentlich gar nicht geschützt werden können, sofern sie von der jeweiligen Zweitperson selbst erstellt werden. Eine Midi-Datei ist keine Musikdatei im eigentlichen Sinne, sondern auch nur eine Art Notenblatt. Dies ist mitunter auch der Grund wieso die Hersteller von Handy-Klingeltönen so sehr und offen schalten und walten können. Die GEMA hat also Unrecht wenn sie behauptet, die betreffende Person würde das Copyright verletzten. Wenn du überhaupt das Copyright verletzt, dann das der Person, die die Midi erstellt hat, sofern du nicht vorher gefragt hast. Aber diese Personen sind ja normalerweise nicht Mitglied der GEMA, da die GEMA nur bestimmte Gruppen schützt. Gruppen die eine Mitgliedschaft bei ihr haben, um genau zu sein. Eigentlich hätte die Computerbild Spiele gar nicht so einen Aufstand machen brauchen. Die GEMA kann dir bezüglich der Midis nämlich gar nix.Zitat
Edit: Natürlich nur wenn das stimmt, was diskutiert wurde...