Naja, es kommt drauf an, wer renovieren muß. Wenn im Vertrag steht, dass man alle so und soviele Jahre renovieren MUSS, ohne dass es eingeschränkt wird durch zusätze wie: Wenn es notwendig ist oder mindestens... dann nicht, weil das den Mieter unangemessen benachteiligt, und somit wird die ganze Klausel ungültig, d.h. man muß auch dann nichts machen, wenn es eigentlich nötig wäre.
Ansonsten ist der Mieter normal dafür zuständig bei Auszug die Wohnung so zu hinterlassen wie man sie vorgefunden hat, wobei es auch da drauf ankommt ob man komplett streichen muß oder nicht, je nach Zustand und Mietdauer.
Und nachdem es auf 35qm verflucht schwierig ist zu streichen wenn Möbel drinnen stehen, wurden die Wände teilweise eben 10 Jahre nicht gestrichen, wobei sie dafür noch verdammt gut aussahen, es wäre also auf jeden Fall nötig gewesen.
Und ich habe ja gefragt ob er ein Angebot einholen kann, weil ich an sich keine Zeit hatte nochmal ein Wochenende die Bude zu streichen. Aber 1000 Euro fand ich dann doch etwas übertrieben für das bisschen Wand.
Und normalerweise bin ich auch dafür dass man Dinge so zurück gibt, wie man sie vorgefunden hat, sprich wenigstens die Wände gespachtelt und gestrichen, aber bei dem was sich der in den letzten 10 Jahren geleistet hat, war das die finale Gelegenheit ihm doch noch ans Bein zu pissen.
Und nachdem ich seit fast zwei Jahren im Mieterverein bin und da ne Rechtsschutzversicherung habe, hätte ichs da einfach drauf ankommen lassen.
So, und ich geh jetzt runter zur HASPA und frag ob ich da das Sparbuch auflösen kann oder das nur bei der SSKM geht
e: Geht natürlich nicht. Aber schriftlich per Einschreiben meinte die bei der HASPA, die hat auch leicht geschockt geschaut wie ich meinte, das kam grad im normalen Brief aus München![]()