Nachdem ich jetzt knapp zwei Stunden damit verbracht habe, mich durch das Schulgesetz zu quälen, hoffe ich, dass mir einer eine Lösung zu meinem Problem geben kann:
Niedersachsen, Gesamtschule, 10. Klasse, Naturwissenschaft. Ich schrieb eine Kursarbeit, wunderbar mit einer 3, die mir ausreicht, doch als ich nun keine Berichtigung nach drei Wochen (ich weiß, eigentlich genügend Zeit) darlegen konnte, musste ich erfahren, dass die Arbeit nun mit einer 6 bewertet wird. Eine Berichtigung ist doch eine Hausaufgabe, oder? Und Hausaufgaben zählen zu sonstige Leistungen. Eine Arbeit ist aber eine schriftliche Leistung.
Darf meine Lehrkraft also meine Arbeit runterstufen, nur weil ich keine Berichtigung angefertigt habe? Ich meine: Arbeiten runter zu stufen ist erlaubt (wissen bloß nicht viele), aber dies sind zwei verschiede Bewertungsregelungen.