Zitat von BIT
Nein, die fallen offiziell eben unter die sonstigen Leistungen und nicht unter schriftliche Arbeiten. Das mag jetzt nach Erbsenzählerei klingen, ist rechtlich aber ein deutlicher Unterschied. In dem Fall ist die Entscheidung deiner Lehrkraft zwar hart, aber rechtlich abgesichert (auch wenn ich da anders verfahren würde). Schriftliche Arbeiten umfassen im Rahmen des niedersächsischen Landesgesetzes wirklich nur Klassenarbeiten und Klausuren, welche in der Mittelstufe allerdings nur in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Fremdsprachen, ggf. Differenzierungsbereich und Mathe) geschrieben werden. Alles andere sind mündliche Fächer, die sich lediglich über die mündliche Leistung und die weitere sonstige Mitarbeit definieren.
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