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Thema: Keine Berichtigung = Test ist ´ne 6?

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  1. #13

    Katii Gast
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Nein, die fallen offiziell eben unter die sonstigen Leistungen und nicht unter schriftliche Arbeiten. Das mag jetzt nach Erbsenzählerei klingen, ist rechtlich aber ein deutlicher Unterschied. In dem Fall ist die Entscheidung deiner Lehrkraft zwar hart, aber rechtlich abgesichert (auch wenn ich da anders verfahren würde). Schriftliche Arbeiten umfassen im Rahmen des niedersächsischen Landesgesetzes wirklich nur Klassenarbeiten und Klausuren, welche in der Mittelstufe allerdings nur in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Fremdsprachen, ggf. Differenzierungsbereich und Mathe) geschrieben werden. Alles andere sind mündliche Fächer, die sich lediglich über die mündliche Leistung und die weitere sonstige Mitarbeit definieren.

    Huh? ist jetzt vielleicht ein bisschen Off Topic, aber das hat mich nun ein bisschen verwundert, ich bin zwar schon ein paar Jahre aus der Schule raus, aber ich kann mich erinnern, dass ich IMMER von der 1. bis zur 13. Klassenarbeiten in allen Fächern geschrieben habe, außer Kunst, sogar in Musik o.o Hat sich da in den letzten Jahren was verändert, oder ist das nur in Niedersachsen so?

    Ich war in Hessen auf einer Gesamtschule und dann in NRW auf dem Gymnasium

    p-q klingt sowieso alles ganz anders als ich in der 10ten war... da musste ich nur büffeln für V11 also um Gymnasium zu machen, was ich ein halbes Jahr vorher nicht gekonnt hätte o.o was ist ein Sekundarabschluss, hat Schule sich seit meiner Zeit so verändert? XD war doch erst vor 11 Jahren, dass ich in der 10ten war und für meinen V11 (also Zugang zum Gymnasium) hat auch ein Zeugnis das nur okay war gereicht... (3x2 (Kunst, Musik, Reli), 7x3, 5x4) war übrigens auch überall A/E Kurs, außer in Mathe, wo ich B Kurs war

    Geändert von Katii (29.05.2013 um 03:28 Uhr)

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