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Thema: Keine Berichtigung = Test ist ´ne 6?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.
    Ich habs nur zusätzlich erwähnt

    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.

    Geändert von Whiz-zarD (28.05.2013 um 19:15 Uhr)

  2. #2

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.

  3. #3
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.
    Kannst du mir sagen, welche Gesetze/Paragrafen das sind? Das würde mich interessieren.

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