Nein, die fallen offiziell eben unter die sonstigen Leistungen und nicht unter schriftliche Arbeiten. Das mag jetzt nach Erbsenzählerei klingen, ist rechtlich aber ein deutlicher Unterschied. In dem Fall ist die Entscheidung deiner Lehrkraft zwar hart, aber rechtlich abgesichert (auch wenn ich da anders verfahren würde). Schriftliche Arbeiten umfassen im Rahmen des niedersächsischen Landesgesetzes wirklich nur Klassenarbeiten und Klausuren, welche in der Mittelstufe allerdings nur in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Fremdsprachen, ggf. Differenzierungsbereich und Mathe) geschrieben werden. Alles andere sind mündliche Fächer, die sich lediglich über die mündliche Leistung und die weitere sonstige Mitarbeit definieren.
Streng genommen, muss ein Lehrer dir nur die Schulnummer geben, so dass du einen Termin bei ihm vereinbaren kannst. Im Zweifelsfalle leitet dann das Sekretariat dann den Gesprächswunsch an mich weiter. Ich gebe meine private Nummer auch nicht an die Schüler raus, sondern lediglich meine (Dienst-)Emailadresse, über die dann ein Telefonat vereinbart werden kann und ich mit unterdrückter Rufnummer oder aus der Schule zurückrufe bzw. einen persönlichen Gesprächstermin vereinbare (Sprechstunde: Dienstags dritte Stunde oder nach Vereinbarung). Die Emails werden allerdings praktisch die ganze Zeit aktualisiert, so dass ich da bisher immer relativ zeitnah geantwortet habe.Zitat
Ähm, das meinte ich mit Jahrgangsstufenleiter. Sitze nur halt in NRW, da haben die Kollegen andere Dienstbezeichnungen.Zitat
Kurz und knapp: Nein, das wird nicht reichen, da mindestens zwei Noten im Bereich "befriedigend" liegen müssen. Für den erweiterten Sekundarabschluss 1 mit Q-Vermerk würde das also nicht reichen.Zitat
Das kann passieren, wenn Lehrer nicht Vollzeit beschäftigt sind. Dann haben sie nämlich einen Tag frei.Zitat
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