Zitat Zitat von BIT
[...]Entscheidend ist jetzt allerdings erst einmal zu wissen, ob das ganze ein Test war oder eine tatsächliche schriftliche Arbeit. Das wird bei deiner Aussage nich ganz deutlich. Sollte es der Fall sein, dass das ganze ein normaler Test war, dann fällt dies nach niedersächsischem Schulrecht unter den Teilbereich "Sonstige Mitarbeit". Somit wäre die Bewertungsgrundlage innerhalb des selben Sektors gegeben. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass eine vom Schüler nicht erbrachte Leistung (in diesem Fall also die Berichtigung) mit der Note "ungenügend" zu bewerten ist. Rein theoretisch wäre es in diesem Fall also möglich, wenn auch unüblich, die Note des Tests wegen der nicht erbrachten zweiten Teilleistung runterzuwerten. Diesen Spielraum lässt das Schulgesetz da und nach meiner Ansicht bewegt sich die Lehrkraft da auf einem sicheren rechtlichen Rahmen, auch wenn die Auslegung sehr hart wäre.

Wenn es hingegen eine Arbeit ist, erfolgt da eine Trennung der Bereiche. In dem Fall würde die Note "ungenügend" allerdings ebenfalls nicht entfallen, sondern in den Bereich der sonstigen Mitarbeit fallen. Da du dich ja auf einer Gesamtschule in Niedersachsen befindest und die nach meinem Kenntnisstand über G9 laufen, würde ich vermuten, dass das ganze ein Test war, da du dich ja noch nicht in der Oberstufe mit weiteren schriftlichen Fächern aufhälst (gesetz dem Fall, dass du wirklich G9) bist. Unter den Voraussetzungen würde dann die Regelung des ersten Falls in Kraft treten.
Nun, es war ein Test, ja. Aber die werden bei uns als schriftliche Leistung gewertet, da wir sonst keine wirklichen Arbeiten schreiben. Bei uns wurden aber auch nie wirklich die Begriffe "Test" und "Arbeit" getrennt, sondern als Beschreibung von demselben genutzt.

Zitat Zitat von BIT
Und nun noch ein paar Anmerkungen:

1) [...] Hättest du die Korrektur gemacht, wärest du erst gar nicht in diese Situation gekommen. Die erste Kette des Fehlers liegt also bei dir.
Ich weiß dies und würde mir ja auch gerne selber in den Hintern treten, da ich eigentlich mein komplettes Jahr ruiniert habe... zum zweiten Mal...

Zitat Zitat von BIT
2) Ein Lehrer ist nicht dazu verpflichtet, seine Telefonnummer herauszugeben. Für jeden Fall eines Gesprächsbedarfs gibt es die Dienstnummer (also die der Schule), die wöchentliche Lehrersprechstunde (Termin erfragen) sowie die dienstliche Emailadresse über die man Kontakt aufnehmen kann. Auch wenn die Eltern arbeiten müssen, sollte sich da genügend Spielraum bieten, sich zu melden und sei es eben zeitversetzt über die Email.
Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)

Zitat Zitat von BIT
3) Der übliche Weg geht erst über die Klassen- und Vertrauenslehrer, dann über die Jahrgangsstufenkoordinatoren und dann erst über den Direktor.
So hätte ich das auch gemacht. Ich würde sogar auch noch den Sekundarstufenleiter zwischen den Jahrgangsleiter und Direktor schieben. Zumindest im Normalfall, denn diese Lehrkraft ist der Sekundarstufenleiter.

Zitat Zitat von BIT
4) Deine Note setzt sich ja nicht nur aus dieser einen Arbeit zusammen, sondern da fließt ja auch noch deine restliche Mitarbeit ein. Sollte die im Rahmen der von dir aufgezeigten Note "befriedigend" liegen, so sollte da keine Note rauskommen, die deine Versetzung gefährdet. Vorausgesetzt natürlich, dass du diese Note nicht als Ausgleich für andere Leistungen brauchst.
Ich bräuchte die (eigentliche) schriftlichen Leistung um die anderen Leistungen dieses Faches auszugleichen. Ich weiß aber nicht, ob ich mit einer anderen Note der Grundfächer, welches ein "sehr gut" ist, zwei "ausreichende" Noten ausgleichen kann, um den erweiterten Sek.1 zu schaffen. Wobei hier leider noch nicht klar ist, ob ich in zwei Grundfächern eine "ausreichende" Note habe.


Ich wollte heute übrigens auch mit dieser Lehrkraft reden, wenn sie denn nur da gewesen wäre.