Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.
Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.