Mh, Ich bin jetzt keine Expertin für Schulgesetze (und schon zweimal nicht für die aus Niedersachsen), aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das Verhalten deiner Lehrkraft da richtig ist. Denn: Der Test soll ja deinen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Überprüfung testen. Die Berichtigung ist dann eine Hausaufgabe, die extra bewertet wird (im Zweifelsfall eben mit einer 6, wenn sie nicht erbracht wurde) - also nach meinem Verständnis sind das zwei vollkommen unterschiedliche Dinge und damit ist es nicht okay, die Note des Tests runterzustufen. Weil die 3 ist ja dein Kenntnisstand in dem Fach zum Zeitpunkt des Tests, und der verschwindet ja wegen einer nicht gemachten Hausaufgabe nicht so einfach.

Anderenseits gibt es da den Punkt mit dem Ermessensspielraum und die Tatsache, dass man gegen Entscheidungen von Lehrern relativ schlecht ankommt. Andere Lehrer im Kollegium hüten sich meistens davor, Zweitkorrekturen vorzunehmen oder auch nur die Entscheidung einer anderen Lehrkraft zu kritisieren. Damit hast du auch keine Möglichkeit, jemand neutralen zu Rate zu ziehen. Sich zu wehren, kann manchmal ziemlich heftig nach hinten losgehen: Ich kenne zwei Leute, die durch eine einzelne, kleine Beschwerde bei ihren Lehrerinnen durchs Abi geflogen ist. Deswegen, so doof und mies das leider ist, sollte man bei solchen Sachen vorsichtig sein, was höhere Instanzen angeht.