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Thema: Keine Berichtigung = Test ist ´ne 6?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.

  2. #2
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.
    [...]Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.
    Ich werde einfach morgen oder spätestens übermorgen mit ihr reden und nochmal nachfragen, ob das nun ein Test oder eine Klassen(eigentlich Kurs)arbeit war. Wenn es eine Arbeit war, werde ich sie darauf aufmerksam machen, dass (-.-) dies eigentlich differenziert bewertet werden müsse... Oder?

    Zitat Zitat von BIT
    Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).
    Wir haben einen Leiter pro Jahrgang und halt noch eine(n) Sekundarstufenleiter(in). Ich weiß aber grad nicht, wie das in der Oberstufe aussieht.

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