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Thema: Keine Berichtigung = Test ist ´ne 6?

  1. #1

    Keine Berichtigung = Test ist ´ne 6?

    Nachdem ich jetzt knapp zwei Stunden damit verbracht habe, mich durch das Schulgesetz zu quälen, hoffe ich, dass mir einer eine Lösung zu meinem Problem geben kann:
    Niedersachsen, Gesamtschule, 10. Klasse, Naturwissenschaft. Ich schrieb eine Kursarbeit, wunderbar mit einer 3, die mir ausreicht, doch als ich nun keine Berichtigung nach drei Wochen (ich weiß, eigentlich genügend Zeit) darlegen konnte, musste ich erfahren, dass die Arbeit nun mit einer 6 bewertet wird. Eine Berichtigung ist doch eine Hausaufgabe, oder? Und Hausaufgaben zählen zu sonstige Leistungen. Eine Arbeit ist aber eine schriftliche Leistung.
    Darf meine Lehrkraft also meine Arbeit runterstufen, nur weil ich keine Berichtigung angefertigt habe? Ich meine: Arbeiten runter zu stufen ist erlaubt (wissen bloß nicht viele), aber dies sind zwei verschiede Bewertungsregelungen.

  2. #2
    Mh, Ich bin jetzt keine Expertin für Schulgesetze (und schon zweimal nicht für die aus Niedersachsen), aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das Verhalten deiner Lehrkraft da richtig ist. Denn: Der Test soll ja deinen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Überprüfung testen. Die Berichtigung ist dann eine Hausaufgabe, die extra bewertet wird (im Zweifelsfall eben mit einer 6, wenn sie nicht erbracht wurde) - also nach meinem Verständnis sind das zwei vollkommen unterschiedliche Dinge und damit ist es nicht okay, die Note des Tests runterzustufen. Weil die 3 ist ja dein Kenntnisstand in dem Fach zum Zeitpunkt des Tests, und der verschwindet ja wegen einer nicht gemachten Hausaufgabe nicht so einfach.

    Anderenseits gibt es da den Punkt mit dem Ermessensspielraum und die Tatsache, dass man gegen Entscheidungen von Lehrern relativ schlecht ankommt. Andere Lehrer im Kollegium hüten sich meistens davor, Zweitkorrekturen vorzunehmen oder auch nur die Entscheidung einer anderen Lehrkraft zu kritisieren. Damit hast du auch keine Möglichkeit, jemand neutralen zu Rate zu ziehen. Sich zu wehren, kann manchmal ziemlich heftig nach hinten losgehen: Ich kenne zwei Leute, die durch eine einzelne, kleine Beschwerde bei ihren Lehrerinnen durchs Abi geflogen ist. Deswegen, so doof und mies das leider ist, sollte man bei solchen Sachen vorsichtig sein, was höhere Instanzen angeht.

  3. #3
    Zitat Zitat von BlackRose Beitrag anzeigen
    Deswegen, so doof und mies das leider ist, sollte man bei solchen Sachen vorsichtig sein, was höhere Instanzen angeht.
    Es sei denn, man rückt mit den Eltern an. Lehrer lassen sich meiner Erfahrung nach im Allgemeinen nicht gern auf Streit mit den Eltern ein und gehen dann gern mal den ein oder anderen Schritt zurück. Lass mal deine Eltern beim Lehrer anklopfen und sich beschweren, dann wird er wohl recht schnell einen Rückzieher machen.

  4. #4
    Zitat Zitat von BlackRose Beitrag anzeigen
    Anderenseits gibt es da den Punkt mit dem Ermessensspielraum und die Tatsache, dass man gegen Entscheidungen von Lehrern relativ schlecht ankommt. Andere Lehrer im Kollegium hüten sich meistens davor, Zweitkorrekturen vorzunehmen oder auch nur die Entscheidung einer anderen Lehrkraft zu kritisieren. Damit hast du auch keine Möglichkeit, jemand neutralen zu Rate zu ziehen. Sich zu wehren, kann manchmal ziemlich heftig nach hinten losgehen: Ich kenne zwei Leute, die durch eine einzelne, kleine Beschwerde bei ihren Lehrerinnen durchs Abi geflogen ist. Deswegen, so doof und mies das leider ist, sollte man bei solchen Sachen vorsichtig sein, was höhere Instanzen angeht.
    Aber irgend etwas muss ich doch sagen. Ich kann das doch nicht einfach so stehenlassen... und das ist schon mein wiederholtes Jahr. :/

    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Es sei denn, man rückt mit den Eltern an. Lehrer lassen sich meiner Erfahrung nach im Allgemeinen nicht gern auf Streit mit den Eltern ein und gehen dann gern mal den ein oder anderen Schritt zurück. Lass mal deine Eltern beim Lehrer anklopfen und sich beschweren, dann wird er wohl recht schnell einen Rückzieher machen.
    Blöd nur, wenn meine Mutter wärend der Schulzeit arbeiten muss... Und außerdem: Diese Lehrkraft schreckt auch nicht vor Eltern zurück.

  5. #5
    Zitat Zitat von Karl Beitrag anzeigen
    Es sei denn, man rückt mit den Eltern an. Lehrer lassen sich meiner Erfahrung nach im Allgemeinen nicht gern auf Streit mit den Eltern ein und gehen dann gern mal den ein oder anderen Schritt zurück. Lass mal deine Eltern beim Lehrer anklopfen und sich beschweren, dann wird er wohl recht schnell einen Rückzieher machen.
    Nicht alle Lehrer. Ich hatte mal einen Nachhilfeschüler, der Probleme mit einem Lehrer hatte. Da hat auch gar nichts irgendwas gebracht, auch beim Elterngespräch hat der weiterhin behauptet, mein Schüler sei eben unfähig. Und andere Lehrer wollten dem nicht ans Bein pissen und haben sich auch geweigert, eine bestimmte Arbeit durchzuschauen, wo einige Sachen als Fehler angestrichen waren, die definitiv keine Fehler waren. Solche Lehrer gibts eben leider auch.

    Zitat Zitat
    Aber irgend etwas muss ich doch sagen. Ich kann das doch nicht einfach so stehenlassen... und das ist schon mein wiederholtes Jahr. :/
    Du könntest es natürlich darauf ankommen lassen, dir selber einen (privaten, also nicht vorm oder nach dem Unterricht) Termin machen und fragen, warum sie sich so entschieden hat, und vielleicht anbieten eine andere Leistung zu machen (Referat oder Ausarbeitung, was dir eben besser liegt ), die sie dann verrechnet. Also die 3 in der Arbeit plus die 6 aus der Berichtigung plus die Note der eventuellen Ausarbeitung. Wenn das gar nicht geht und sie sich uneinsichtig zeigen sollte... Naja, Vertrauenslehrer haben mich bei sowas eigentlich immer enttäuscht, der nächste Weg wäre dann vermutlich zum Rektor. Allerdings sollte man das wirklich erst machen, wenn man mit der guten Frau gesprochen hat und keine andere Lösung gefunden hat. Wenn auch der Gang zum Rektor nix bringt, bleibt noch die Dienstaufsichtsbeschwerde.

  6. #6
    Zuerst immer vernünftig mit der Lehrkraft reden und fragen, ob man da nicht was machen kann, falls du es noch nicht getan hast.

    Rechtlich ist sowas immer tricky, und die Umsetzung erst recht. Ich würde nicht ausschließen wollen, dass du rein theoretisch im Recht wärst, aber da hängen am Ende viele Definitionsfragen und sowas dran (war die Berichtigung ein Teil der Klausurleistung? bspw.).

    Zitat Zitat
    Blöd nur, wenn meine Mutter wärend der Schulzeit arbeiten muss... Und außerdem: Diese Lehrkraft schreckt auch nicht vor Eltern zurück.
    Anrufen, im Zweifelsfall beim Schulleiter. Geht natürlich NUR, wenn man davor den vernünftigen Weg versucht hat, alles andere ist zum Scheitern verurteilt.

  7. #7
    Zitat Zitat von BlackRose Beitrag anzeigen
    Du könntest es natürlich darauf ankommen lassen, dir selber einen (privaten, also nicht vorm oder nach dem Unterricht) Termin machen und fragen, warum sie sich so entschieden hat, und vielleicht anbieten eine andere Leistung zu machen (Referat oder Ausarbeitung, was dir eben besser liegt ), die sie dann verrechnet. Also die 3 in der Arbeit plus die 6 aus der Berichtigung plus die Note der eventuellen Ausarbeitung.
    Wäre zwar eine Möglichkeit, aber am Freitag sind schon Zeugniskonferenzen und ich sehe die nur noch morgen und am Donnerstag.
    Zitat Zitat von BlackRose
    ...der guten Frau...
    Woher weißt du, dass die Lehrerkraft eine Frau ist? o_O

    Zitat Zitat von La Cipolla Beitrag anzeigen
    Zuerst immer vernünftig mit der Lehrkraft reden und fragen, ob man da nicht was machen kann, falls du es noch nicht getan hast.
    Ich hatte das erst Donnerstag mitbekommen und sehe sie erst morgen wieder, aber da wollte ich sie auch darauf ansprechen. Muss jetzt nur noch die richtigen Worte finden.

  8. #8
    Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
    Blöd nur, wenn meine Mutter wärend der Schulzeit arbeiten muss... Und außerdem: Diese Lehrkraft schreckt auch nicht vor Eltern zurück.
    Dann wie Cipi sagte, anrufen, lass dir von deinem Lehrer seine Nummer geben.
    Zitat Zitat von BlackRose Beitrag anzeigen
    Nicht alle Lehrer. Ich hatte mal einen Nachhilfeschüler, der Probleme mit einem Lehrer hatte.
    Sicherlich nicht alle Lehrer. Aber wenn es so ein Fall ist, wie du beschreibst, nützt ja auch alles andere nichts.
    Aber ja, hör am besten auf Cipo und versuch ein persönliches Gespräch. Wenn das nichts hilft, ist imo ein wütender Elternteil die effektivste Vorgehensweise.

    Schiebs auf jeden Fall nicht zu lang vor dir her.

  9. #9

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Ich bin zwar mit dem niedersächsischen Schulrecht nicht ganz so vetraut, da ich selbst in NRW tätig bin. Entscheidend ist jetzt allerdings erst einmal zu wissen, ob das ganze ein Test war oder eine tatsächliche schriftliche Arbeit. Das wird bei deiner Aussage nich ganz deutlich. Sollte es der Fall sein, dass das ganze ein normaler Test war, dann fällt dies nach niedersächsischem Schulrecht unter den Teilbereich "Sonstige Mitarbeit". Somit wäre die Bewertungsgrundlage innerhalb des selben Sektors gegeben. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass eine vom Schüler nicht erbrachte Leistung (in diesem Fall also die Berichtigung) mit der Note "ungenügend" zu bewerten ist. Rein theoretisch wäre es in diesem Fall also möglich, wenn auch unüblich, die Note des Tests wegen der nicht erbrachten zweiten Teilleistung runterzuwerten. Diesen Spielraum lässt das Schulgesetz da und nach meiner Ansicht bewegt sich die Lehrkraft da auf einem sicheren rechtlichen Rahmen, auch wenn die Auslegung sehr hart wäre.

    Wenn es hingegen eine Arbeit ist, erfolgt da eine Trennung der Bereiche. In dem Fall würde die Note "ungenügend" allerdings ebenfalls nicht entfallen, sondern in den Bereich der sonstigen Mitarbeit fallen. Da du dich ja auf einer Gesamtschule in Niedersachsen befindest und die nach meinem Kenntnisstand über G9 laufen, würde ich vermuten, dass das ganze ein Test war, da du dich ja noch nicht in der Oberstufe mit weiteren schriftlichen Fächern aufhälst (gesetz dem Fall, dass du wirklich G9) bist. Unter den Voraussetzungen würde dann die Regelung des ersten Falls in Kraft treten.

    Und nun noch ein paar Anmerkungen:

    1) Ein Lehrer ist nicht verpflichtet, eine weitere Ausfertigung anfertigen zu lassen (bspw. in Form eines Referates), da dies eine Verschiebung der Note zu Gunsten eines einzelnen Schülers darstellen würde. Erlaubt der Lehrer dies dennoch, so müssen auch alle (!) anderen Schüler die Möglichkeit erhalten, ein Referat zu halten. Zumal die nicht gemachte Korrektur ja nicht ein Fehler des Lehrers ist, sondern des Schülers. Hättest du die Korrektur gemacht, wärest du erst gar nicht in diese Situation gekommen. Die erste Kette des Fehlers liegt also bei dir.

    2) Ein Lehrer ist nicht dazu verpflichtet, seine Telefonnummer herauszugeben. Für jeden Fall eines Gesprächsbedarfs gibt es die Dienstnummer (also die der Schule), die wöchentliche Lehrersprechstunde (Termin erfragen) sowie die dienstliche Emailadresse über die man Kontakt aufnehmen kann. Auch wenn die Eltern arbeiten müssen, sollte sich da genügend Spielraum bieten, sich zu melden und sei es eben zeitversetzt über die Email.

    3) Der übliche Weg geht erst über die Klassen- und Vertrauenslehrer, dann über die Jahrgangsstufenkoordinatoren und dann erst über den Direktor. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hätte hier im Übrigen keine Chance, da sich die Lehrerin im rechtlichen Rahmen aufhält, zumindest dann, wenn es sich um einen Test handelt und für alle anderen auch dieselben Regelungen gelten. Die Auslegung ist dann zwar sehr hart, aber eben rechtlich in dieser Weise möglich.

    4) Deine Note setzt sich ja nicht nur aus dieser einen Arbeit zusammen, sondern da fließt ja auch noch deine restliche Mitarbeit ein. Sollte die im Rahmen der von dir aufgezeigten Note "befriedigend" liegen, so sollte da keine Note rauskommen, die deine Versetzung gefährdet. Vorausgesetzt natürlich, dass du diese Note nicht als Ausgleich für andere Leistungen brauchst.

  10. #10
    Zitat Zitat von BIT
    [...]Entscheidend ist jetzt allerdings erst einmal zu wissen, ob das ganze ein Test war oder eine tatsächliche schriftliche Arbeit. Das wird bei deiner Aussage nich ganz deutlich. Sollte es der Fall sein, dass das ganze ein normaler Test war, dann fällt dies nach niedersächsischem Schulrecht unter den Teilbereich "Sonstige Mitarbeit". Somit wäre die Bewertungsgrundlage innerhalb des selben Sektors gegeben. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass eine vom Schüler nicht erbrachte Leistung (in diesem Fall also die Berichtigung) mit der Note "ungenügend" zu bewerten ist. Rein theoretisch wäre es in diesem Fall also möglich, wenn auch unüblich, die Note des Tests wegen der nicht erbrachten zweiten Teilleistung runterzuwerten. Diesen Spielraum lässt das Schulgesetz da und nach meiner Ansicht bewegt sich die Lehrkraft da auf einem sicheren rechtlichen Rahmen, auch wenn die Auslegung sehr hart wäre.

    Wenn es hingegen eine Arbeit ist, erfolgt da eine Trennung der Bereiche. In dem Fall würde die Note "ungenügend" allerdings ebenfalls nicht entfallen, sondern in den Bereich der sonstigen Mitarbeit fallen. Da du dich ja auf einer Gesamtschule in Niedersachsen befindest und die nach meinem Kenntnisstand über G9 laufen, würde ich vermuten, dass das ganze ein Test war, da du dich ja noch nicht in der Oberstufe mit weiteren schriftlichen Fächern aufhälst (gesetz dem Fall, dass du wirklich G9) bist. Unter den Voraussetzungen würde dann die Regelung des ersten Falls in Kraft treten.
    Nun, es war ein Test, ja. Aber die werden bei uns als schriftliche Leistung gewertet, da wir sonst keine wirklichen Arbeiten schreiben. Bei uns wurden aber auch nie wirklich die Begriffe "Test" und "Arbeit" getrennt, sondern als Beschreibung von demselben genutzt.

    Zitat Zitat von BIT
    Und nun noch ein paar Anmerkungen:

    1) [...] Hättest du die Korrektur gemacht, wärest du erst gar nicht in diese Situation gekommen. Die erste Kette des Fehlers liegt also bei dir.
    Ich weiß dies und würde mir ja auch gerne selber in den Hintern treten, da ich eigentlich mein komplettes Jahr ruiniert habe... zum zweiten Mal...

    Zitat Zitat von BIT
    2) Ein Lehrer ist nicht dazu verpflichtet, seine Telefonnummer herauszugeben. Für jeden Fall eines Gesprächsbedarfs gibt es die Dienstnummer (also die der Schule), die wöchentliche Lehrersprechstunde (Termin erfragen) sowie die dienstliche Emailadresse über die man Kontakt aufnehmen kann. Auch wenn die Eltern arbeiten müssen, sollte sich da genügend Spielraum bieten, sich zu melden und sei es eben zeitversetzt über die Email.
    Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)

    Zitat Zitat von BIT
    3) Der übliche Weg geht erst über die Klassen- und Vertrauenslehrer, dann über die Jahrgangsstufenkoordinatoren und dann erst über den Direktor.
    So hätte ich das auch gemacht. Ich würde sogar auch noch den Sekundarstufenleiter zwischen den Jahrgangsleiter und Direktor schieben. Zumindest im Normalfall, denn diese Lehrkraft ist der Sekundarstufenleiter.

    Zitat Zitat von BIT
    4) Deine Note setzt sich ja nicht nur aus dieser einen Arbeit zusammen, sondern da fließt ja auch noch deine restliche Mitarbeit ein. Sollte die im Rahmen der von dir aufgezeigten Note "befriedigend" liegen, so sollte da keine Note rauskommen, die deine Versetzung gefährdet. Vorausgesetzt natürlich, dass du diese Note nicht als Ausgleich für andere Leistungen brauchst.
    Ich bräuchte die (eigentliche) schriftlichen Leistung um die anderen Leistungen dieses Faches auszugleichen. Ich weiß aber nicht, ob ich mit einer anderen Note der Grundfächer, welches ein "sehr gut" ist, zwei "ausreichende" Noten ausgleichen kann, um den erweiterten Sek.1 zu schaffen. Wobei hier leider noch nicht klar ist, ob ich in zwei Grundfächern eine "ausreichende" Note habe.


    Ich wollte heute übrigens auch mit dieser Lehrkraft reden, wenn sie denn nur da gewesen wäre.

  11. #11

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
    Nun, es war ein Test, ja. Aber die werden bei uns als schriftliche Leistung gewertet, da wir sonst keine wirklichen Arbeiten schreiben. Bei uns wurden aber auch nie wirklich die Begriffe "Test" und "Arbeit" getrennt, sondern als Beschreibung von demselben genutzt.
    Nein, die fallen offiziell eben unter die sonstigen Leistungen und nicht unter schriftliche Arbeiten. Das mag jetzt nach Erbsenzählerei klingen, ist rechtlich aber ein deutlicher Unterschied. In dem Fall ist die Entscheidung deiner Lehrkraft zwar hart, aber rechtlich abgesichert (auch wenn ich da anders verfahren würde). Schriftliche Arbeiten umfassen im Rahmen des niedersächsischen Landesgesetzes wirklich nur Klassenarbeiten und Klausuren, welche in der Mittelstufe allerdings nur in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Fremdsprachen, ggf. Differenzierungsbereich und Mathe) geschrieben werden. Alles andere sind mündliche Fächer, die sich lediglich über die mündliche Leistung und die weitere sonstige Mitarbeit definieren.

    Zitat Zitat
    Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)
    Streng genommen, muss ein Lehrer dir nur die Schulnummer geben, so dass du einen Termin bei ihm vereinbaren kannst. Im Zweifelsfalle leitet dann das Sekretariat dann den Gesprächswunsch an mich weiter. Ich gebe meine private Nummer auch nicht an die Schüler raus, sondern lediglich meine (Dienst-)Emailadresse, über die dann ein Telefonat vereinbart werden kann und ich mit unterdrückter Rufnummer oder aus der Schule zurückrufe bzw. einen persönlichen Gesprächstermin vereinbare (Sprechstunde: Dienstags dritte Stunde oder nach Vereinbarung). Die Emails werden allerdings praktisch die ganze Zeit aktualisiert, so dass ich da bisher immer relativ zeitnah geantwortet habe.

    Zitat Zitat
    So hätte ich das auch gemacht. Ich würde sogar auch noch den Sekundarstufenleiter zwischen den Jahrgangsleiter und Direktor schieben. Zumindest im Normalfall, denn diese Lehrkraft ist der Sekundarstufenleiter.
    Ähm, das meinte ich mit Jahrgangsstufenleiter. Sitze nur halt in NRW, da haben die Kollegen andere Dienstbezeichnungen.

    Zitat Zitat
    Ich bräuchte die (eigentliche) schriftlichen Leistung um die anderen Leistungen dieses Faches auszugleichen. Ich weiß aber nicht, ob ich mit einer anderen Note der Grundfächer, welches ein "sehr gut" ist, zwei "ausreichende" Noten ausgleichen kann, um den erweiterten Sek.1 zu schaffen. Wobei hier leider noch nicht klar ist, ob ich in zwei Grundfächern eine "ausreichende" Note habe.
    Kurz und knapp: Nein, das wird nicht reichen, da mindestens zwei Noten im Bereich "befriedigend" liegen müssen. Für den erweiterten Sekundarabschluss 1 mit Q-Vermerk würde das also nicht reichen.

    Zitat Zitat
    Ich wollte heute übrigens auch mit dieser Lehrkraft reden, wenn sie denn nur da gewesen wäre.
    Das kann passieren, wenn Lehrer nicht Vollzeit beschäftigt sind. Dann haben sie nämlich einen Tag frei.

  12. #12
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Nein, die fallen offiziell eben unter die sonstigen Leistungen und nicht unter schriftliche Arbeiten. Das mag jetzt nach Erbsenzählerei klingen, ist rechtlich aber ein deutlicher Unterschied. In dem Fall ist die Entscheidung deiner Lehrkraft zwar hart, aber rechtlich abgesichert (auch wenn ich da anders verfahren würde).
    Heißt das, ich könnte mit ihr trotzdem reden und schauen ob da nicht doch irgend was anderes gemacht werden könnte?

    Zitat Zitat von BIT
    Schriftliche Arbeiten umfassen im Rahmen des niedersächsischen Landesgesetzes wirklich nur Klassenarbeiten und Klausuren, welche in der Mittelstufe allerdings nur in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Fremdsprachen, ggf. Differenzierungsbereich und Mathe) geschrieben werden. Alles andere sind mündliche Fächer, die sich lediglich über die mündliche Leistung und die weitere sonstige Mitarbeit definieren.
    Hauptfächer sind bei uns Deutsch, Englisch, Mathe und eben Naturwissenschaft. Aber wie erwähnt: (Klassen)Arbeit und Test verwenden wir meißt für dasselbe. Ich weiß also nicht, ob es sich wirklich um eine Arbeit oder einen einfachen Test handelt.

    Zitat Zitat von BIT
    Ähm, das meinte ich mit Jahrgangsstufenleiter. Sitze nur halt in NRW, da haben die Kollegen andere Dienstbezeichnungen.
    Ich dachte nun, du würdest den Jahrgangsleiter meinen, den gib es bei uns auch noch. Bei euch vielleicht auch, aber vielleicht nicht mit der Beizeichnung.

    Zitat Zitat von BIT
    Kurz und knapp: Nein, das wird nicht reichen, da mindestens zwei Noten im Bereich "befriedigend" liegen müssen. Für den erweiterten Sekundarabschluss 1 mit Q-Vermerk würde das also nicht reichen.
    Da fällt mir ein, gibt es nicht auch noch die Unterschreitung? Oder ist die da mit inbegriffen? Ich meine nämlich mal irgend was gehört zu haben, von wegen, dass man auch mit zwei "ausreichenden" Noten den Erweiterten bekommen könnte. (Ich erwähn mal auch noch, dass ich in allen vier Hauptfächern im A/E-Kurs bin.)

    Zitat Zitat von BIT
    Das kann passieren, wenn Lehrer nicht Vollzeit beschäftigt sind. Dann haben sie nämlich einen Tag frei.
    Schon klar, aber ich meinte damit ja auch, dass sie heute bei uns Unterricht hätte haben sollen, wurde aber vertreten.

    Mir fällt auf: Ich muss unbeding etwas gegen diese "... , dass..."-Sätze tun. ._.

  13. #13
    Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
    Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)
    Es ist keiner verpflichtet, dir persönliche Daten zu geben. (§4ff BDSG)
    Auch dein Lehrer kann dich nicht dazu zwingen, deine Telefonnummer zu nennen.
    Alles geschieht nur mit einer Einwilligung.

  14. #14
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    2) Ein Lehrer ist nicht dazu verpflichtet, seine Telefonnummer herauszugeben. Für jeden Fall eines Gesprächsbedarfs gibt es die Dienstnummer (also die der Schule), die wöchentliche Lehrersprechstunde (Termin erfragen) sowie die dienstliche Emailadresse über die man Kontakt aufnehmen kann. Auch wenn die Eltern arbeiten müssen, sollte sich da genügend Spielraum bieten, sich zu melden und sei es eben zeitversetzt über die Email.
    Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
    Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die (du) genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Es ist keiner verpflichtet, dir persönliche Daten zu geben. (§4ff BDSG)
    Auch dein Lehrer kann dich nicht dazu zwingen, deine Telefonnummer zu nennen.
    Alles geschieht nur mit einer Einwilligung.
    Ich meinte doch nur die dienstliche Daten.

  15. #15

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
    Heißt das, ich könnte mit ihr trotzdem reden und schauen ob da nicht doch irgend was anderes gemacht werden könnte?
    Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.

    Zitat Zitat
    Hauptfächer sind bei uns Deutsch, Englisch, Mathe und eben Naturwissenschaft. Aber wie erwähnt: (Klassen)Arbeit und Test verwenden wir meißt für dasselbe. Ich weiß also nicht, ob es sich wirklich um eine Arbeit oder einen einfachen Test handelt.
    Ist mir schon klar, dass da Wörter im Schülersprachgebrauch simultan verwendet werden. Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.

    Zitat Zitat
    Ich dachte nun, du würdest den Jahrgangsleiter meinen, den gib es bei uns auch noch. Bei euch vielleicht auch, aber vielleicht nicht mit der Beizeichnung.
    Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).

    Zitat Zitat
    Da fällt mir ein, gibt es nicht auch noch die Unterschreitung? Oder ist die da mit inbegriffen? Ich meine nämlich mal irgend was gehört zu haben, von wegen, dass man auch mit zwei "ausreichenden" Noten den Erweiterten bekommen könnte. (Ich erwähn mal auch noch, dass ich in allen vier Hauptfächern im A/E-Kurs bin.)
    Puh, da müsste ich mich jetzt dann noch einmal konkret in die ganz genauen Vorgaben für die Gesamtschulen in Niedersachsen einarbeiten. Das kann ich dann allerdings nicht aus dem Kopf, sondern bräuchte dafür die zentralen Vorgaben des Landes Niedersachsen ... die ich hier in NRW natürlich nicht zur Verfügung habe, wo ich einfach nur einen Blick in die kommentierte BASS werfen müsste. Da erkundigst du dich also am besten noch einmal beim entsprechenden Koordinator deiner Schule, die können das meist blind aus dem Kopf.

    Zitat Zitat
    Schon klar, aber ich meinte damit ja auch, dass sie heute bei uns Unterricht hätte haben sollen, wurde aber vertreten.
    Wer krank ist, kann halt eher schlecht arbeiten.

    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Es ist keiner verpflichtet, dir persönliche Daten zu geben. (§4ff BDSG)
    Auch dein Lehrer kann dich nicht dazu zwingen, deine Telefonnummer zu nennen.
    Alles geschieht nur mit einer Einwilligung.
    Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.

    Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.

  16. #16
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.
    Ich habs nur zusätzlich erwähnt

    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.

    Geändert von Whiz-zarD (28.05.2013 um 20:15 Uhr)

  17. #17

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.

  18. #18
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.
    Kannst du mir sagen, welche Gesetze/Paragrafen das sind? Das würde mich interessieren.

  19. #19
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.
    [...]Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.
    Ich werde einfach morgen oder spätestens übermorgen mit ihr reden und nochmal nachfragen, ob das nun ein Test oder eine Klassen(eigentlich Kurs)arbeit war. Wenn es eine Arbeit war, werde ich sie darauf aufmerksam machen, dass (-.-) dies eigentlich differenziert bewertet werden müsse... Oder?

    Zitat Zitat von BIT
    Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).
    Wir haben einen Leiter pro Jahrgang und halt noch eine(n) Sekundarstufenleiter(in). Ich weiß aber grad nicht, wie das in der Oberstufe aussieht.

  20. #20

    Katii Gast
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Nein, die fallen offiziell eben unter die sonstigen Leistungen und nicht unter schriftliche Arbeiten. Das mag jetzt nach Erbsenzählerei klingen, ist rechtlich aber ein deutlicher Unterschied. In dem Fall ist die Entscheidung deiner Lehrkraft zwar hart, aber rechtlich abgesichert (auch wenn ich da anders verfahren würde). Schriftliche Arbeiten umfassen im Rahmen des niedersächsischen Landesgesetzes wirklich nur Klassenarbeiten und Klausuren, welche in der Mittelstufe allerdings nur in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Fremdsprachen, ggf. Differenzierungsbereich und Mathe) geschrieben werden. Alles andere sind mündliche Fächer, die sich lediglich über die mündliche Leistung und die weitere sonstige Mitarbeit definieren.

    Huh? ist jetzt vielleicht ein bisschen Off Topic, aber das hat mich nun ein bisschen verwundert, ich bin zwar schon ein paar Jahre aus der Schule raus, aber ich kann mich erinnern, dass ich IMMER von der 1. bis zur 13. Klassenarbeiten in allen Fächern geschrieben habe, außer Kunst, sogar in Musik o.o Hat sich da in den letzten Jahren was verändert, oder ist das nur in Niedersachsen so?

    Ich war in Hessen auf einer Gesamtschule und dann in NRW auf dem Gymnasium

    p-q klingt sowieso alles ganz anders als ich in der 10ten war... da musste ich nur büffeln für V11 also um Gymnasium zu machen, was ich ein halbes Jahr vorher nicht gekonnt hätte o.o was ist ein Sekundarabschluss, hat Schule sich seit meiner Zeit so verändert? XD war doch erst vor 11 Jahren, dass ich in der 10ten war und für meinen V11 (also Zugang zum Gymnasium) hat auch ein Zeugnis das nur okay war gereicht... (3x2 (Kunst, Musik, Reli), 7x3, 5x4) war übrigens auch überall A/E Kurs, außer in Mathe, wo ich B Kurs war

    Geändert von Katii (29.05.2013 um 04:28 Uhr)

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