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Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.
[...]Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.
Ich werde einfach morgen oder spätestens übermorgen mit ihr reden und nochmal nachfragen, ob das nun ein Test oder eine Klassen(eigentlich Kurs)arbeit war. Wenn es eine Arbeit war, werde ich sie darauf aufmerksam machen, dass (-.-) dies eigentlich differenziert bewertet werden müsse... Oder?

Zitat Zitat von BIT
Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).
Wir haben einen Leiter pro Jahrgang und halt noch eine(n) Sekundarstufenleiter(in). Ich weiß aber grad nicht, wie das in der Oberstufe aussieht.