Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.
Ist mir schon klar, dass da Wörter im Schülersprachgebrauch simultan verwendet werden. Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.Zitat
Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).Zitat
Puh, da müsste ich mich jetzt dann noch einmal konkret in die ganz genauen Vorgaben für die Gesamtschulen in Niedersachsen einarbeiten. Das kann ich dann allerdings nicht aus dem Kopf, sondern bräuchte dafür die zentralen Vorgaben des Landes Niedersachsen ... die ich hier in NRW natürlich nicht zur Verfügung habe, wo ich einfach nur einen Blick in die kommentierte BASS werfen müsste. Da erkundigst du dich also am besten noch einmal beim entsprechenden Koordinator deiner Schule, die können das meist blind aus dem Kopf.Zitat
Wer krank ist, kann halt eher schlecht arbeiten.Zitat
Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.
Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.