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Thema: Keine Berichtigung = Test ist ´ne 6?

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  1. #1

    Examinierter Senfautomat
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    Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
    Heißt das, ich könnte mit ihr trotzdem reden und schauen ob da nicht doch irgend was anderes gemacht werden könnte?
    Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.

    Zitat Zitat
    Hauptfächer sind bei uns Deutsch, Englisch, Mathe und eben Naturwissenschaft. Aber wie erwähnt: (Klassen)Arbeit und Test verwenden wir meißt für dasselbe. Ich weiß also nicht, ob es sich wirklich um eine Arbeit oder einen einfachen Test handelt.
    Ist mir schon klar, dass da Wörter im Schülersprachgebrauch simultan verwendet werden. Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.

    Zitat Zitat
    Ich dachte nun, du würdest den Jahrgangsleiter meinen, den gib es bei uns auch noch. Bei euch vielleicht auch, aber vielleicht nicht mit der Beizeichnung.
    Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).

    Zitat Zitat
    Da fällt mir ein, gibt es nicht auch noch die Unterschreitung? Oder ist die da mit inbegriffen? Ich meine nämlich mal irgend was gehört zu haben, von wegen, dass man auch mit zwei "ausreichenden" Noten den Erweiterten bekommen könnte. (Ich erwähn mal auch noch, dass ich in allen vier Hauptfächern im A/E-Kurs bin.)
    Puh, da müsste ich mich jetzt dann noch einmal konkret in die ganz genauen Vorgaben für die Gesamtschulen in Niedersachsen einarbeiten. Das kann ich dann allerdings nicht aus dem Kopf, sondern bräuchte dafür die zentralen Vorgaben des Landes Niedersachsen ... die ich hier in NRW natürlich nicht zur Verfügung habe, wo ich einfach nur einen Blick in die kommentierte BASS werfen müsste. Da erkundigst du dich also am besten noch einmal beim entsprechenden Koordinator deiner Schule, die können das meist blind aus dem Kopf.

    Zitat Zitat
    Schon klar, aber ich meinte damit ja auch, dass sie heute bei uns Unterricht hätte haben sollen, wurde aber vertreten.
    Wer krank ist, kann halt eher schlecht arbeiten.

    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Es ist keiner verpflichtet, dir persönliche Daten zu geben. (§4ff BDSG)
    Auch dein Lehrer kann dich nicht dazu zwingen, deine Telefonnummer zu nennen.
    Alles geschieht nur mit einer Einwilligung.
    Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.

    Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.

  2. #2
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Hier war allerdings nicht der Fall gemeint, dass der Schüler die Daten rausrückt, sondern der Lehrer.
    Ich habs nur zusätzlich erwähnt

    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Desweiteren muss man hier noch ein wenig differenzieren: Es ist richtig, dass ich keinen Schüler dazu zwingen kann, mir seine Nummer zu geben. Sehr wohl sind allerdings die Eltern bei der Anmeldung an der Schule verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zum einen mit der elterlichen Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder begründet und zum anderen natürlich damit, dass sie im Notfall benachrichtigt werden müssen, da wir als Lehrer bestimmte Entscheidungen wie Behandlungen und ähnliches nicht ohne weiteres entscheiden dürfen.
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.

    Geändert von Whiz-zarD (28.05.2013 um 19:15 Uhr)

  3. #3

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Dies geschieht aber nur mit Einwilligung der Eltern. Da aber die Eltern um das Kind besorgt sind (sollten sie zumindest), haben sie keine Probleme, die Daten offenzulegen, aber letztendlich brauchen sie selbst das nicht mal.
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.

  4. #4
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Doch, in dem Fall müssen sie das und wenn sie das nicht freiwillig tun, können Schulen auch auf die Mittel des Ordnungs-, Sozial- oder Schulamtes zurückgreifen. Es gibt da ein paar sehr "nette" Paragrafen, die das per Schulgesetz ermöglichen.

    So weit kommt es allerdings in der Tat nur in den seltensten Fällen, da die meisten Eltern ihre Kinder ja auch beschult wollen wissen.
    Kannst du mir sagen, welche Gesetze/Paragrafen das sind? Das würde mich interessieren.

  5. #5
    Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt ihr pädagogischer Ermessensspielraum. Rein rechtlich gesehen, ist ihre jetzige Entscheidung nachvollziehbar. Dass ich anders handeln würde, muss daher überhaupt nichts bedeuten.
    [...]Problematisch ist halt nur, dass ein Test rechtlich nicht gleichgestellt ist mit einer Klassenarbeit ist, sondern für die beiden unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten. Wurde es als Test angekündigt, dann gelten dementsprechend die Regeln für einen Test.
    Ich werde einfach morgen oder spätestens übermorgen mit ihr reden und nochmal nachfragen, ob das nun ein Test oder eine Klassen(eigentlich Kurs)arbeit war. Wenn es eine Arbeit war, werde ich sie darauf aufmerksam machen, dass (-.-) dies eigentlich differenziert bewertet werden müsse... Oder?

    Zitat Zitat von BIT
    Bei uns gibt es die Jahrgangsstufenleiter für die Unter-/ Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6), den Mittelstufenkoordinator (Klasse 7 bis 9/10) und den Oberstufenkoordinator (Jahrgangsstufe EF bis Q2).
    Wir haben einen Leiter pro Jahrgang und halt noch eine(n) Sekundarstufenleiter(in). Ich weiß aber grad nicht, wie das in der Oberstufe aussieht.

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