Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
2) Ein Lehrer ist nicht dazu verpflichtet, seine Telefonnummer herauszugeben. Für jeden Fall eines Gesprächsbedarfs gibt es die Dienstnummer (also die der Schule), die wöchentliche Lehrersprechstunde (Termin erfragen) sowie die dienstliche Emailadresse über die man Kontakt aufnehmen kann. Auch wenn die Eltern arbeiten müssen, sollte sich da genügend Spielraum bieten, sich zu melden und sei es eben zeitversetzt über die Email.
Zitat Zitat von Agura Beitrag anzeigen
Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die (du) genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)
Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Es ist keiner verpflichtet, dir persönliche Daten zu geben. (§4ff BDSG)
Auch dein Lehrer kann dich nicht dazu zwingen, deine Telefonnummer zu nennen.
Alles geschieht nur mit einer Einwilligung.
Ich meinte doch nur die dienstliche Daten.