Zitat von BIT
2) Ein Lehrer ist nicht dazu verpflichtet, seine Telefonnummer herauszugeben. Für jeden Fall eines Gesprächsbedarfs gibt es die Dienstnummer (also die der Schule), die wöchentliche Lehrersprechstunde (Termin erfragen) sowie die dienstliche Emailadresse über die man Kontakt aufnehmen kann. Auch wenn die Eltern arbeiten müssen, sollte sich da genügend Spielraum bieten, sich zu melden und sei es eben zeitversetzt über die Email.
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