Doch eine Lehrkraft ist zumindest dazu verpflichet wenigstens die Dinge rauszugeben, die genannt hast, oder? (Nicht, dass sie das macht, aber nur halt um das zu erfragen.)
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Es ist keiner verpflichtet, dir persönliche Daten zu geben. (§4ff BDSG)
Auch dein Lehrer kann dich nicht dazu zwingen, deine Telefonnummer zu nennen.
Alles geschieht nur mit einer Einwilligung.