Zuerst immer vernünftig mit der Lehrkraft reden und fragen, ob man da nicht was machen kann, falls du es noch nicht getan hast.
Rechtlich ist sowas immer tricky, und die Umsetzung erst recht. Ich würde nicht ausschließen wollen, dass du rein theoretisch im Recht wärst, aber da hängen am Ende viele Definitionsfragen und sowas dran (war die Berichtigung ein Teil der Klausurleistung? bspw.).
Anrufen, im Zweifelsfall beim Schulleiter. Geht natürlich NUR, wenn man davor den vernünftigen Weg versucht hat, alles andere ist zum Scheitern verurteilt.Zitat






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), die sie dann verrechnet. Also die 3 in der Arbeit plus die 6 aus der Berichtigung plus die Note der eventuellen Ausarbeitung.