Ah okay, ich habe § 929 BGB - Einigung und Übergabe nicht berücksichtigt, damit fällt BGB § 812 - Herausgabeanspruch natürlich flach.
Dann ist die PS Vita + Spiel (als § 434 BGB - Sachmangel zu sehen, denn der KV ist grundsätzlich erfüllt. Er hat ja an sich das Spiel bekommen, nur eben mit der PS Vita zu einem höheren Preis ergo ein höherwertiges aliud. Einfacher wäre der Fall aber wenn es sich um zwei verschiedene Automodelle handeln würde, in dem das teurere geliefert wurde
Allerdings muss ich sagen, dass dieser Fall dann doch etwas zu hoch für mich ist und ich nicht richtig Schlau daraus werde.
Des weiteren bin ich auch kein Jurist, sondern nur Finanzbuchhalter (mit anstrebung eines abschlusses als geprüfter Controller) ^^ und ich achte im voraus darauf, dass so etwas nicht passieren kann
Für das § prüfen ist dann die Rechtsabteilung dran ^^
Aber interessant ist der Fall an sich trotzdem
Edit: Wie der § 241a in das ganze reinpassen soll, verstehe ich aber immer noch nicht. Absatz 2 wäre die einzige Möglichkeit die ich zugunsten des VK sehe. ^^
Edit²: Wie ich aber sehe siehst du das genauso Zelretch![]()