Leute, Anspruchsgrundlagen im BGB können parallel existieren, der 241a bezieht sich auf das Vertragsrecht (vertragliche Ansprüche) und bedeutet zunächst ein mal nur dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist weil hier keine zwei korrespondierenden Willenserklärungen (namentlich Angebot und Annahme) beider Parteien existieren. Das Zusenden der Vita könnte zunächst ein Angebot von Zavvi sein die Vita zu bestimmten Konditionen zu kaufen. In diesem Fall wäre eine Annahme durch zB Akito möglich indem er die Vita einfach benutzt, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung. Da der Bundesgerichtshof das Zustandekommen von Verträgen auf diese Weise als nicht Gerecht für den Verbraucher empfand wurde der 241a (die mit einem 'a' gekennzeichneten Paragraphen wurden im Nachhinein im BGB ergänzt) eingeführt. Der Paragprah besagt im Prinzip nichts anderes dass durch das Verwenden keine Annahme und damit kein Kaufvertrag zustande kommt.
Damit wäre übrigens auch der 119 BGB von Swordy ausser kraft weil man nicht von einem Vertrag zurück treten kann der nicht zustande gekommen ist.
Die Anspruchsgrundlage aus 812 ist Sachenrecht (gesetzliche Ansprügche) und nicht Vertragsrecht, man müsste das jetzt im Einzelnen noch mal in einem Gutachten prüfen, aber ich bin mir relativ sicher dass man im Laufe der Paragraphenkette auf einen Widerspruch stößt. Selbiges gilt für einen Eigentumsherausgabeanspruch nach 985.
Wobei Privatrecht bei mir schon wieder eine Weile her ist. Ich weiß gerade gar nicht ob der 241a überhaupt angemessen ist, wenn ich mir 241a(II) ansehe dann könnten die gesetzlichen Ansprüche durchweg geltend gemacht werden*. Naja ist eh nicht mein Bier.
* würde dann so aussehen:
Allerdings würde man 241a II als (+) bewerten und damit den Anspruch auf Herausgabe geltend machen
Ah okay, ich habe § 929 BGB - Einigung und Übergabe nicht berücksichtigt, damit fällt BGB § 812 - Herausgabeanspruch natürlich flach.
Dann ist die PS Vita + Spiel (als § 434 BGB - Sachmangel zu sehen, denn der KV ist grundsätzlich erfüllt. Er hat ja an sich das Spiel bekommen, nur eben mit der PS Vita zu einem höheren Preis ergo ein höherwertiges aliud. Einfacher wäre der Fall aber wenn es sich um zwei verschiedene Automodelle handeln würde, in dem das teurere geliefert wurde
Allerdings muss ich sagen, dass dieser Fall dann doch etwas zu hoch für mich ist und ich nicht richtig Schlau daraus werde.
Des weiteren bin ich auch kein Jurist, sondern nur Finanzbuchhalter (mit anstrebung eines abschlusses als geprüfter Controller) ^^ und ich achte im voraus darauf, dass so etwas nicht passieren kann
Für das § prüfen ist dann die Rechtsabteilung dran ^^
Aber interessant ist der Fall an sich trotzdem
Edit: Wie der § 241a in das ganze reinpassen soll, verstehe ich aber immer noch nicht. Absatz 2 wäre die einzige Möglichkeit die ich zugunsten des VK sehe. ^^
Edit²: Wie ich aber sehe siehst du das genauso Zelretch