Sag einfach nochmal Bescheid, falls du die Vita wirklich behältst und niemanden im Bekanntenkreis findest, der die Speicherkarte haben möchte. Kann gut sein, dass ich bis dahin noch keine hab.![]()
Sag einfach nochmal Bescheid, falls du die Vita wirklich behältst und niemanden im Bekanntenkreis findest, der die Speicherkarte haben möchte. Kann gut sein, dass ich bis dahin noch keine hab.![]()
Heute beim Media Markt in Würzburg mitgenommen:
Ich nenne diese Premiumedition "Plüschbauchkatzenmario-Edition".![]()
--Mein Youtube-Kanal mit Let's Plays von mir:
https://www.youtube.com/Vitalos
Playlist zum mmx-Community-Projekt (ich spiele eure Level): Let's Play SUPER MARIO MAKER:
http://www.youtube.com/watch?v=p23eY...lcDNDjiPjYKWlv
Schon etwas länger her (eine Woche), da ich hier aber kaum bin, mal nachgereicht:
- Assassin's Creed 4 - Black Flag (Steam/uPlay)
- AC4 DLC (Death Vessels)
- AC4 DLC (Ezio und Altair Equipment)
- NFS Hot Pursuit
Aye!
Heute angekommen:
Die Packung ist leider ziemlich stark eingedrückt und eingerissen, und das Poster ist auch nicht dabei.
Wenigstens sind Spiel und Truhe wohlauf, auch wenn letztere recht lieblos in die Packung gestopft war.
Bereits gestern gekommen (inkl. Steelbook):
![]()
Der Preis wird wohl sowieso so schnell nicht auf die eigentlich angepeilten 20 Euro fallen, daher habe ich für 15 mehr jetzt schon zugeschlagen.
Stammt von hier: http://darkzero.co.uk/game-news/zavv...araway-mix-up/ und ist erst von gestern.
Nach deutschem Recht ist das afair eine unbestellte Leistung gem. 241a BGB. Durch Lieferung unbestellter Sachen von einem Unternehmer an einen Verbraucher können keine Ansprüche geltend gemacht werden.* Keine Ahnung welche Rechtsgrundlage bei internationalen (bzw EU) Geschäften herangezogen wird, aber ich denke die Position vom V , vor allem als Unternehmen, wäre in einem Rechtsstreit recht Schwach, es sei denn die AGB wurden entsprechend verfasst.
*Wäre es eine PS Vita ohne das Tearaway Spiel könnte man zudem auch Ansprüche gegen Zavvi geltend machen um das eigentliche Spiel zu erhalten weil das Verfügungsgeschäft nicht erfüllt wurde
Wobei meine Privatrechts Kenntnisse schon ein bisschen her sind.
Geändert von Zelretch (10.12.2013 um 10:02 Uhr)
Interessante Situation irgendwie.Und ein bisschen tun sie mir ja schon leid. xD Da rollt bestimmt gerade irgendein Kopf.
BGB § 812 Herausgabeanspruch
Was das UN- Kaufrecht angeht, da mache ich mich gerade schlauZitat
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Ihr müsst jedoch bedenken, dass der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Der Kaufvertrag galt für das Spiel, nicht für die Konsole. Hier ist also der Käufer verpflichtet die Ware zurückzugeben oder den differenz Betrag zu zahlen.
Da der Versandhandel sogar die Abholung übernimmt und keine weiteren Kosten entstehen, sehe ich hier keinen Grund, warum der Käufer nicht zustimmen sollte, außer seiner eigenen Gier, die übrigens vor Gericht nicht gut ankommt.
Geändert von Reding (10.12.2013 um 11:50 Uhr)
Das stimmt, zumindest was das deutsche Gesetz betrifft . Solche Fehler sind menschlich und können passieren (ähnlich wie bei Irrtümern (§ 119 BGB)), der Kaufvertrag gilt daher als nicht abgeschlossen. Also rein rechtlich gesehen darf er die Vita nicht behalten, aber die Beweislage ist für zavvi etwas schwierig denke ich. Wenn sie beweisen können, dass Akito die Vita erhalten hat und trotz Aufforderung nicht zurückschickt, können Rechtsansprüche definitiv geltend gemacht werden. Da zavvi aber die Sachen ohne Sendungsverfolgung o.ä. versendet, wird das nicht so einfach.
zavvi geht aber auch ein bisschen blöd an die Sache ran, statt zu drohen könnte man nochmal höflichst darum bitten, die Vita zur Abholung bereitzustellen und dafür einen Gutschein oder eine Entschädigung für die Umstände zu erhalten.
Geändert von Swordy (10.12.2013 um 12:30 Uhr)
Ich meine hätten sie sich nicht so dämmlich angestellt, sprich mir das Spiel geschickt mit nem £5 Gutschein oder was auch immer und mich dann höflich darum gebeten die Vita zurückzugeben nachdem sie den Fehler bemerkt hatten, anstatt es als Gegenleistung für die Rücksendung einzubehalten. Wäre ich nicht so nett, würde ich denen auch ne Nachricht schreiben um zu fragen wo mein Spiel geblieben ist![]()
Leute, Anspruchsgrundlagen im BGB können parallel existieren, der 241a bezieht sich auf das Vertragsrecht (vertragliche Ansprüche) und bedeutet zunächst ein mal nur dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist weil hier keine zwei korrespondierenden Willenserklärungen (namentlich Angebot und Annahme) beider Parteien existieren. Das Zusenden der Vita könnte zunächst ein Angebot von Zavvi sein die Vita zu bestimmten Konditionen zu kaufen. In diesem Fall wäre eine Annahme durch zB Akito möglich indem er die Vita einfach benutzt, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung. Da der Bundesgerichtshof das Zustandekommen von Verträgen auf diese Weise als nicht Gerecht für den Verbraucher empfand wurde der 241a (die mit einem 'a' gekennzeichneten Paragraphen wurden im Nachhinein im BGB ergänzt) eingeführt. Der Paragprah besagt im Prinzip nichts anderes dass durch das Verwenden keine Annahme und damit kein Kaufvertrag zustande kommt.
Damit wäre übrigens auch der 119 BGB von Swordy ausser kraft weil man nicht von einem Vertrag zurück treten kann der nicht zustande gekommen ist.
Die Anspruchsgrundlage aus 812 ist Sachenrecht (gesetzliche Ansprügche) und nicht Vertragsrecht, man müsste das jetzt im Einzelnen noch mal in einem Gutachten prüfen, aber ich bin mir relativ sicher dass man im Laufe der Paragraphenkette auf einen Widerspruch stößt. Selbiges gilt für einen Eigentumsherausgabeanspruch nach 985.
Wobei Privatrecht bei mir schon wieder eine Weile her ist. Ich weiß gerade gar nicht ob der 241a überhaupt angemessen ist, wenn ich mir 241a(II) ansehe dann könnten die gesetzlichen Ansprüche durchweg geltend gemacht werden*. Naja ist eh nicht mein Bier.
* würde dann so aussehen:
Allerdings würde man 241a II als (+) bewerten und damit den Anspruch auf Herausgabe geltend machen
Geändert von Zelretch (10.12.2013 um 15:10 Uhr)
Ah okay, ich habe § 929 BGB - Einigung und Übergabe nicht berücksichtigt, damit fällt BGB § 812 - Herausgabeanspruch natürlich flach.
Dann ist die PS Vita + Spiel (als § 434 BGB - Sachmangel zu sehen, denn der KV ist grundsätzlich erfüllt. Er hat ja an sich das Spiel bekommen, nur eben mit der PS Vita zu einem höheren Preis ergo ein höherwertiges aliud. Einfacher wäre der Fall aber wenn es sich um zwei verschiedene Automodelle handeln würde, in dem das teurere geliefert wurde
Allerdings muss ich sagen, dass dieser Fall dann doch etwas zu hoch für mich ist und ich nicht richtig Schlau daraus werde.
Des weiteren bin ich auch kein Jurist, sondern nur Finanzbuchhalter (mit anstrebung eines abschlusses als geprüfter Controller) ^^ und ich achte im voraus darauf, dass so etwas nicht passieren kann
Für das § prüfen ist dann die Rechtsabteilung dran ^^
Aber interessant ist der Fall an sich trotzdem
Edit: Wie der § 241a in das ganze reinpassen soll, verstehe ich aber immer noch nicht. Absatz 2 wäre die einzige Möglichkeit die ich zugunsten des VK sehe. ^^
Edit²: Wie ich aber sehe siehst du das genauso Zelretch![]()
Geändert von Reding (10.12.2013 um 15:57 Uhr)