Ergebnis 1 bis 20 von 2640

Thema: Neu bekommen ...

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #11
    Zitat Zitat von Reding Beitrag anzeigen
    BGB § 812 Herausgabeanspruch


    Was das UN- Kaufrecht angeht, da mache ich mich gerade schlau
    ---
    Ihr müsst jedoch bedenken, dass der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
    Der Kaufvertrag galt für das Spiel, nicht für die Konsole. Hier ist also der Käufer verpflichtet die Ware zurückzugeben oder den differenz Betrag zu zahlen.
    Da der Versandhandel sogar die Abholung übernimmt und keine weiteren Kosten entstehen, sehe ich hier keinen Grund, warum der Käufer nicht zustimmen sollte, außer seiner eigenen Gier, die übrigens vor Gericht nicht gut ankommt.
    Das stimmt, zumindest was das deutsche Gesetz betrifft . Solche Fehler sind menschlich und können passieren (ähnlich wie bei Irrtümern (§ 119 BGB)), der Kaufvertrag gilt daher als nicht abgeschlossen. Also rein rechtlich gesehen darf er die Vita nicht behalten, aber die Beweislage ist für zavvi etwas schwierig denke ich. Wenn sie beweisen können, dass Akito die Vita erhalten hat und trotz Aufforderung nicht zurückschickt, können Rechtsansprüche definitiv geltend gemacht werden. Da zavvi aber die Sachen ohne Sendungsverfolgung o.ä. versendet, wird das nicht so einfach.

    zavvi geht aber auch ein bisschen blöd an die Sache ran, statt zu drohen könnte man nochmal höflichst darum bitten, die Vita zur Abholung bereitzustellen und dafür einen Gutschein oder eine Entschädigung für die Umstände zu erhalten.

    Geändert von Swordy (10.12.2013 um 13:30 Uhr)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •