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Thema: Neu bekommen ...

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  1. #11
    Stammt von hier: http://darkzero.co.uk/game-news/zavv...araway-mix-up/ und ist erst von gestern.

    Nach deutschem Recht ist das afair eine unbestellte Leistung gem. 241a BGB. Durch Lieferung unbestellter Sachen von einem Unternehmer an einen Verbraucher können keine Ansprüche geltend gemacht werden.* Keine Ahnung welche Rechtsgrundlage bei internationalen (bzw EU) Geschäften herangezogen wird, aber ich denke die Position vom V , vor allem als Unternehmen, wäre in einem Rechtsstreit recht Schwach, es sei denn die AGB wurden entsprechend verfasst.


    *Wäre es eine PS Vita ohne das Tearaway Spiel könnte man zudem auch Ansprüche gegen Zavvi geltend machen um das eigentliche Spiel zu erhalten weil das Verfügungsgeschäft nicht erfüllt wurde




    Wobei meine Privatrechts Kenntnisse schon ein bisschen her sind.

    Geändert von Zelretch (10.12.2013 um 10:02 Uhr)

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