Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 2706

Thema: Neu bekommen ...

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Da mein Rechner - pünktlich zum Erscheinungstag des bereits vorbestellten Rome 2 - Total War(!) - abgeraucht ist und die neue Hardware-Generation mangels interessanter Titel noch nicht lohnt habe ich in den letzten Wochen fast ausschließlich Software für meine geliebte Vita geholt. Und zwar reichlich.



    Da ich es inzwischen auch hinbekommen habe meinen Jap. PSN-Account mit Guthaben zu betanken hab ich dort gleich mal den PSN-Store geplündert:



    In den nächsten 1-3 Wochen bringt der Paketbote dann noch zwei schätzchen vorbei:


    Ich sollte also für die nächste Zeit auch ohne meinen Spiele-PC nicht an Langeweile verenden.

  2. #2

    Perhaps you've heard of me?
    stars5
    Bei mir ist ebenso der neue Zeldateil im Regal, wobei ich das dunkle Cover besser finde. :3

  3. #3
    Vorgestern hab ich Valkyria Chronicles bestellt, sollte die Woche ankommen. Bin hart gehypet.

  4. #4
    Neu bei mir:



    +




  5. #5


    Für 20 GBP ne Ersatz-Vita fürs Klo

  6. #6
    Ist da denn wirklich eine 16 GB Speicherkarte mit dabei? Und wärst du bereit sie mir zu verkaufen? Denn mein tolles Tearaway Bundle hatte nämlich nicht diesen vielversprechenden Sticker.

  7. #7
    Zitat Zitat von Maeve Beitrag anzeigen
    Ist da denn wirklich eine 16 GB Speicherkarte mit dabei? Und wärst du bereit sie mir zu verkaufen? Denn mein tolles Tearaway Bundle hatte nämlich nicht diesen vielversprechenden Sticker.
    Yup, und sogar ein DL Code für LBP, der bei dem deutschen Bundle auch nicht dabei ist soweit ich gesehen hab. Ich werde erstmal in meinem Bekanntenkreis fragen, ob jemand Interesse an einer Vita hat, erst dann werde ich alles einzeln unter die Leute bringen, solltest du bis dahin noch Interesse haben...

  8. #8

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Wie ich gehört habe, hat Zaavi manche Leute angeschrieben und darum gebeten, dass sie die Vita zurückschicken.
    Keine Ahnung, ob das wirklich stimmt.

  9. #9
    Zitat Zitat von Knuckles Beitrag anzeigen
    Wie ich gehört habe, hat Zaavi manche Leute angeschrieben und darum gebeten, dass sie die Vita zurückschicken.
    Keine Ahnung, ob das wirklich stimmt.
    Zitat Zitat
    Hallo ----,

    Danke für Ihre kürzliche Bestellung für Tearaway PS Vita.
    Es tut uns Leid Ihnen zu informieren dass wir wegen eines Fehlers in unserem lagerhaus Ihnen einen falschen Artikel versendet haben.
    Wir kontaktieren Sie darüber dait wir eine Abholung des gesendeten Artikels vereinbaren können.
    Wenn möglich, versichern Sie dass die Ware in der Originalverpackung bleibt. Das Paket wird dadurch für die Abholung schon bereit.

    Bitte informieren Sie uns folgendes damit wir Ihre Abholung prompt vereinbaren können:

    Eine Abholungsadresse:
    Ein Datum für die Abholung:
    Wann Sie die flasche Ware erhalten haben:
    Ihre Telefonnummer:

    So bald als wir dieses Produkt zurückbekommen haben, können wir Ihrer bestellten Artikel versenden.

    Sollten Sie zusätzliche Hilfe benötigen, bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dennis
    28110074 Kundenberatung
    Ja, sie kam echt auf deutsch
    Von dem Bundle war keine Rede, vielleicht hofften sie, dass einige das Paket gar nicht erst aufmachen

  10. #10

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Du wirst es also konsequent ignorieren?

  11. #11
    Zitat Zitat von Knuckles Beitrag anzeigen
    Du wirst es also konsequent ignorieren?
    Ich finde's nur fair da ich anstatt des normalen Spiels nur einen DL Code bekommen habe

  12. #12
    Sag einfach nochmal Bescheid, falls du die Vita wirklich behältst und niemanden im Bekanntenkreis findest, der die Speicherkarte haben möchte. Kann gut sein, dass ich bis dahin noch keine hab.

  13. #13
    Zitat Zitat von Akito Beitrag anzeigen


    Für 20 GBP ne Ersatz-Vita fürs Klo
    FYI:




  14. #14
    Zitat Zitat von Lux Beitrag anzeigen
    FYI:


    Hat der Typ sie zurückgeschickt oder behalten?

  15. #15
    Stammt von hier: http://darkzero.co.uk/game-news/zavv...araway-mix-up/ und ist erst von gestern.

    Nach deutschem Recht ist das afair eine unbestellte Leistung gem. 241a BGB. Durch Lieferung unbestellter Sachen von einem Unternehmer an einen Verbraucher können keine Ansprüche geltend gemacht werden.* Keine Ahnung welche Rechtsgrundlage bei internationalen (bzw EU) Geschäften herangezogen wird, aber ich denke die Position vom V , vor allem als Unternehmen, wäre in einem Rechtsstreit recht Schwach, es sei denn die AGB wurden entsprechend verfasst.


    *Wäre es eine PS Vita ohne das Tearaway Spiel könnte man zudem auch Ansprüche gegen Zavvi geltend machen um das eigentliche Spiel zu erhalten weil das Verfügungsgeschäft nicht erfüllt wurde




    Wobei meine Privatrechts Kenntnisse schon ein bisschen her sind.

    Geändert von Zelretch (10.12.2013 um 10:02 Uhr)

  16. #16
    Interessante Situation irgendwie. Und ein bisschen tun sie mir ja schon leid. xD Da rollt bestimmt gerade irgendein Kopf.

  17. #17
    Zitat Zitat von Zelretch Beitrag anzeigen
    Nach deutschem Recht ist das afair eine unbestellte Leistung gem. 241a BGB. Durch Lieferung unbestellter Sachen von einem Unternehmer an einen Verbraucher können keine Ansprüche geltend gemacht werden.* Keine Ahnung welche Rechtsgrundlage bei internationalen (bzw EU) Geschäften herangezogen wird, aber ich denke die Position vom V , vor allem als Unternehmen, wäre in einem Rechtsstreit recht Schwach, es sei denn die AGB wurden entsprechend verfasst.

    BGB § 812 Herausgabeanspruch
    Zitat Zitat
    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

    (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
    Was das UN- Kaufrecht angeht, da mache ich mich gerade schlau
    ---
    Ihr müsst jedoch bedenken, dass der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
    Der Kaufvertrag galt für das Spiel, nicht für die Konsole. Hier ist also der Käufer verpflichtet die Ware zurückzugeben oder den differenz Betrag zu zahlen.
    Da der Versandhandel sogar die Abholung übernimmt und keine weiteren Kosten entstehen, sehe ich hier keinen Grund, warum der Käufer nicht zustimmen sollte, außer seiner eigenen Gier, die übrigens vor Gericht nicht gut ankommt.

    Geändert von Reding (10.12.2013 um 11:50 Uhr)

  18. #18
    Zitat Zitat von Reding Beitrag anzeigen
    BGB § 812 Herausgabeanspruch


    Was das UN- Kaufrecht angeht, da mache ich mich gerade schlau
    ---
    Ihr müsst jedoch bedenken, dass der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
    Der Kaufvertrag galt für das Spiel, nicht für die Konsole. Hier ist also der Käufer verpflichtet die Ware zurückzugeben oder den differenz Betrag zu zahlen.
    Da der Versandhandel sogar die Abholung übernimmt und keine weiteren Kosten entstehen, sehe ich hier keinen Grund, warum der Käufer nicht zustimmen sollte, außer seiner eigenen Gier, die übrigens vor Gericht nicht gut ankommt.
    Das stimmt, zumindest was das deutsche Gesetz betrifft . Solche Fehler sind menschlich und können passieren (ähnlich wie bei Irrtümern (§ 119 BGB)), der Kaufvertrag gilt daher als nicht abgeschlossen. Also rein rechtlich gesehen darf er die Vita nicht behalten, aber die Beweislage ist für zavvi etwas schwierig denke ich. Wenn sie beweisen können, dass Akito die Vita erhalten hat und trotz Aufforderung nicht zurückschickt, können Rechtsansprüche definitiv geltend gemacht werden. Da zavvi aber die Sachen ohne Sendungsverfolgung o.ä. versendet, wird das nicht so einfach.

    zavvi geht aber auch ein bisschen blöd an die Sache ran, statt zu drohen könnte man nochmal höflichst darum bitten, die Vita zur Abholung bereitzustellen und dafür einen Gutschein oder eine Entschädigung für die Umstände zu erhalten.

    Geändert von Swordy (10.12.2013 um 12:30 Uhr)

  19. #19
    Leute, Anspruchsgrundlagen im BGB können parallel existieren, der 241a bezieht sich auf das Vertragsrecht (vertragliche Ansprüche) und bedeutet zunächst ein mal nur dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist weil hier keine zwei korrespondierenden Willenserklärungen (namentlich Angebot und Annahme) beider Parteien existieren. Das Zusenden der Vita könnte zunächst ein Angebot von Zavvi sein die Vita zu bestimmten Konditionen zu kaufen. In diesem Fall wäre eine Annahme durch zB Akito möglich indem er die Vita einfach benutzt, man spricht hierbei von einer konkludenten Handlung. Da der Bundesgerichtshof das Zustandekommen von Verträgen auf diese Weise als nicht Gerecht für den Verbraucher empfand wurde der 241a (die mit einem 'a' gekennzeichneten Paragraphen wurden im Nachhinein im BGB ergänzt) eingeführt. Der Paragprah besagt im Prinzip nichts anderes dass durch das Verwenden keine Annahme und damit kein Kaufvertrag zustande kommt.
    Damit wäre übrigens auch der 119 BGB von Swordy ausser kraft weil man nicht von einem Vertrag zurück treten kann der nicht zustande gekommen ist.

    Die Anspruchsgrundlage aus 812 ist Sachenrecht (gesetzliche Ansprügche) und nicht Vertragsrecht, man müsste das jetzt im Einzelnen noch mal in einem Gutachten prüfen, aber ich bin mir relativ sicher dass man im Laufe der Paragraphenkette auf einen Widerspruch stößt. Selbiges gilt für einen Eigentumsherausgabeanspruch nach 985.

    Wobei Privatrecht bei mir schon wieder eine Weile her ist. Ich weiß gerade gar nicht ob der 241a überhaupt angemessen ist, wenn ich mir 241a(II) ansehe dann könnten die gesetzlichen Ansprüche durchweg geltend gemacht werden*. Naja ist eh nicht mein Bier.

    * würde dann so aussehen:

    Allerdings würde man 241a II als (+) bewerten und damit den Anspruch auf Herausgabe geltend machen

    Geändert von Zelretch (10.12.2013 um 15:10 Uhr)

  20. #20
    Ah okay, ich habe § 929 BGB - Einigung und Übergabe nicht berücksichtigt, damit fällt BGB § 812 - Herausgabeanspruch natürlich flach.
    Dann ist die PS Vita + Spiel (als § 434 BGB - Sachmangel zu sehen, denn der KV ist grundsätzlich erfüllt. Er hat ja an sich das Spiel bekommen, nur eben mit der PS Vita zu einem höheren Preis ergo ein höherwertiges aliud. Einfacher wäre der Fall aber wenn es sich um zwei verschiedene Automodelle handeln würde, in dem das teurere geliefert wurde

    Allerdings muss ich sagen, dass dieser Fall dann doch etwas zu hoch für mich ist und ich nicht richtig Schlau daraus werde.
    Des weiteren bin ich auch kein Jurist, sondern nur Finanzbuchhalter (mit anstrebung eines abschlusses als geprüfter Controller) ^^ und ich achte im voraus darauf, dass so etwas nicht passieren kann
    Für das § prüfen ist dann die Rechtsabteilung dran ^^

    Aber interessant ist der Fall an sich trotzdem

    Edit: Wie der § 241a in das ganze reinpassen soll, verstehe ich aber immer noch nicht. Absatz 2 wäre die einzige Möglichkeit die ich zugunsten des VK sehe. ^^
    Edit²: Wie ich aber sehe siehst du das genauso Zelretch

    Geändert von Reding (10.12.2013 um 15:57 Uhr)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •