Dies ist aber ein Ansatz, der wirklich Software als das behandelt, was es ist: Nämlich Software.
Es ist ein Trugschluss Software weiterhin als einen physikalischen Gegenstand zu betrachten, denn Software hat keinen Abnutzungseffekt, und dementsprechend auch keinen Preisverfall.
Es ist egal, ob ich heute bei Media Markt eine Software für 50 € neu kaufe, oder in einem Jahr bei Gamestop "gebraucht" für 10 €. Das Spiel ist das selbe, und es hat sich auch nicht nachteilig verändert.
Ein Preisverfall wird nur dann möglich, wenn sich die Systeme weiterentwickeln und die Software auf neueren Systemen Probleme macht, und selbst dies ist auf einer Konsole nicht der Fall, da das Spiel immer auf dieser Konsole laufen wird. Somit entsteht ein Abnutzungseffekt nur am physikalischen Medium. Dieser wird aber durch die Onlineportale irrelevant, da man nun das physikalische Medium gar nicht mehr benötigt.
Speichermedien dienen nur als Transportmöglichkeit von Software und muss getrennt von der Software beachtet werden.
Demnach ist es schon richtig, dass man hier einen Festbetrag für "gebrauchte" Spiellizenzen festlegt.






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