Es hilft dir vielleicht nicht wirklich weiter in Sachen "O2", allerdings...

Sky DSL
Kabel Deutschland
Tarifart:
skyDSL2+ Flat S Internet & Telefon 8
Downspeed:
bis zu 6 MBit bis zu 8 MBit
Upspeed:
bis zu 1 MBit 0,6 MBit
Internet-Flat?:
Ja Ja
Telefonanschluss:
VoIP VoIP
€/min Festnetz: 0,019 0,029*
€/min Mobilfunknetze: 0,199 0,199
€/Monat: 29,90** 12,90***
Telefonflat? Nein Nein
Kosten Telefonflat je Monat (option): Keine Angabe gefunden 5,00
Einrichtungsgebühr bzw. Bereitstellungsentgelt: 19,90 39,90****
Zusatzkosten: Hardwaremiete bzw. Hardware-Mietkauf Telefon-, Internetoptionen sowie "passendes Gerät"
* = Gilt nur, wenn keine Telefonflat mitgebucht wurde.
** = Ab dem 13. Monat 19,90 €
*** = Ab dem 7. Monat 19,90 €
**** = Aktuell (Stand: 12.05.2013) 20 € Preisvorteil, also "nur" 19,90 statt 39,90 €

Wie du beim Durchstöbern sicher sehen wirst bzw. gesehen hast, ist die Sache mit dem "SkyDSL" mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die du beim Kabelangebot (hier Kabel Deutschland) in derartigem Ausmaß nicht hast. Ist halt nur die Frage, was du letztlich willst und ob das entsprechende Angebot auch bei dir verfügbar ist. Weil... für SkyDSL wird wohl - schätze ich - ne Satellitenschüssel, LNBs und so Zeugs notwendig sein, allerdings hab ich da keine Ahnung von (Bin Kabel-DSL-Nutzer).


Was das O2-Dilemma angeht:
Ich hoffe, du hast dir die Namen der Leute aufgeschrieben und im Idealfall noch sowas wie schriftliche Korrespondenz mit O2 geführt. Weil... wenn das alles wirklich den Tatsachen entspricht, was du da schreibst, würde ich mich an deiner Stelle einmal mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen und dort den Sachverhalt ruhig und sachlich schildern. Beweise (wie die Namen der Leute, mit denen du telefoniert hast und eventuelle schriftliche Korrespondenz, Screenshots der Messergebnisse und so weiter) erleichtern die Vorgehensweeise insgesamt und belegen den gesamten Umstand noch zusätzlich.
Ich bin mir nicht sicher, ob das nachfolgend angelinkte rechtlich einwandfrei ist und den Tatsachen entspricht, aber schau dir das mal an und nimms zum Verbraucherschutz mit bzw. schick den Link an den Verbraucherschutz in einer Email bzw. einem Brief mit.

Alternativ - oder vor - dem Kontakt mit dem Verbraucherschutz könntest du nochmal mit einem O2-Mitarbeiter sprechen, dessen Chef (!) verlangen und dann folgendes tun:
  • Bezug auf die vorherige Korrespondenz (Telefonate, evtl. auch Schriftverkehr) nehmen
  • Bezug auf das Gerichtsurteil nehmen, das zuvor angelinkt wurde, indem du die Seite während des Telefonats offen hast und das Aktenzeichen des Urteils nennst (Amtsgericht Fürth, Aktenzeichen 340 C 3088/08).

Gut möglich, dass sich dann etwas in der Sache bewegt.