Du musst nur das offenlegen, was du an dem Quell-Code des Programmes selber geändert hast oder wenn du etwas statisch linkst (dein Code also ein fester Teil des Maschinencodes des Programmes wird).
Wenn du aber etwas dynamisch linkst (dein Code ist dann kein fester Teil des Maschinencodes des Programmes, sondern eine Library, unter Windows wird daraus eine DLL), kannst du die Lizenz deiner Library beliebig selber festlegen.
Ausgenommen ist wenn die Schnittstelle die du bei deiner Library ansprichst, nur das dynamisch linken von Code erlaubt, der unter GPL steht - das kommt aber recht selten vor.
Die GPL deckt dabei nur den Programmcode, aber nicht die Spieldaten ab.
Wenn du trotzdem Zweifel hast, dann frag einen (Fach-)Anwalt, der sich mit Software-Recht auskennt.