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Thema: Heino covert Musik, die er nicht covern sollte

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  1. #7
    Zitat Zitat von Nonsense Beitrag anzeigen
    Mit fremden Liedern das erste mal Erfolg haben. Äh nein.
    Man merkt, dass du noch sehr jung bist

    Zitat Zitat von Nonsense Beitrag anzeigen
    Aber angeblich liegen die Rechte an den Liedern ja nicht bei ihnen sondern bei GEMA.
    Nein, dies verhindert schon das Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte kann man hierzulande nicht abgeben, wie es z.B. in Amerika der Fall ist.
    Die Urheberrechte liegen einzig und allein beim Künstler, wenn der Künstler die Lieder selbst produziert. Bei z.B. gecasteten Künstlern, die im Auftrag eines Plattenlabels singen, liegen die Urheberrechte dann meist beim Label.

    Ein Künstler/das Label kann demnach nur die unterschiedlichen Verwertungsrechte an die GEMA einräumen.

    Zitat Zitat von Gala Beitrag anzeigen
    Ohne die Erlaubnis von Label oder Künstler hätte das ganze nicht produziert, geschweige denn veröffentlicht werden dürfen.
    So einfach ist das allerdings auch nicht. Ich denke mal, dass Die Ärtze und Co. Mitglieder bei der GEMA sind.
    Heino muss ein Formular einreichen, wo er aufzählt, welche Lieder er verwendet, die bei der GEMA gelistet sind. Je nach Vertrag zwischen den einzelnen Künstlern und der GEMA darf er die Lieder nutzen, weil die GEMA das OK dazugegeben hat. Dafür gibt es ja die Verwertungsgesellschaften. Wenn Künstler jedes Mal bestätigen müssten, dass ein anderer ihre Lieder nutzen darf, würden sie gar nicht mehr dazu kommen, Musik zu produzieren.

    Bei so einer CD, die Heino gemacht hat, gehört es aber zur feinen Art, den betroffenen Künstler selbst zu fragen, aber Heino war schon immer ein selbstherrliches Arschloch. Von daher wundert es mich nicht, dass er nicht gefragt hat. Die einzige Möglichkeit, die den Künstlern nun bleibt, ist, ihn anzuzeigen, und hoffen, dass das Gericht denen irgendwann recht gibt. Gerade in Urheberrechtsstreitigkeiten fallen die kuriosisten Urteile.

    Geändert von Whiz-zarD (09.03.2013 um 11:21 Uhr)

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