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Thema: Elektra Kingdom (Demo 4) - Auf dem Weg zur Vollversion

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Euphoniac Beitrag anzeigen
    Lächerlich. Wann ging denn jemals z. B. ein japanischer Spieleproduzent wie Square Enix gegen einen deutschen oder amerikanischen Entwickler eines kostenlosen RPG-Maker-Spiels vor? Anstatt den Entwickler zu entmutigen und hier völlig unrealistische Szenarien auszumalen, solltest du deinen neoliberalen Mist lieber woanders absondern. Und das sage ich als Jurist mit Studienschwerpunkt Urheberrecht. Wenn das Spiel wegen dir nicht fertiggestellt oder veröffentlicht wird, dann hoffe ich, dass die Community dich fertigmacht.
    Geht dieser Beitrag an mich?

    Nochmal zur Klarstellung des bereits Gesagten: Ich habe mein Bedauern darüber geäußert, dass das Spiel mit solch vielen Urheberrechtsverletzungen höchstwahrscheinlich nicht verbreitet werden darf, was schade ist, da es sehr gut aussieht und augenscheinlich sehr viel Arbeit darin steckt. Wie ich sagte: Heikel. Außerdem habe ich mich, ausgehend von dieser Problematik, gefragt, wie der Ersteller das Spiel ansonsten einem Publikum zugänglich zu machen gedenkt (mehr als "unter der Hand" fällt mir da nicht ein).

    Auf deinen Beitrag werde ich nicht eingehen. Deinen Trigger, wer auch immer du bist, kenne ich nicht und der Grund für die Art und Weise, wie du hier schreibst, liegt nicht bei mir. Sondern bei dir. Einen schönen Abend wünsche ich.

  2. #2
    Was mich "triggert", ist deine scheinheilige Panikmacherei. Du begehst wahrscheinlich - wie die meisten anderen Menschen auch - etliche Urheberrechtsverletzungen in deinem Leben, willst dann aber Anderen dies nicht zugestehen. Und dann richtest du dich ausgerechnet an jemanden, der im Gegensatz zu dir mal etwas von Substanz erschaffen will. Wie ein Raucher, der einen anderen Raucher auf die Gefahren des Rauchens hinweist, damit der andere Raucher sich aus der coolen Raucherclique entfernt. Schlechtes Beispiel, weil Rauchen zum Ken der Kotzen ist (damit du diesmal weißt, dass du angesprochen bist), aber primitiv genug, damit du's vielleicht verstehst.

    Außerdem: Was soll denn dieses absurde "unter der Hand veröffentlichen"? Das Spiel wird im Falle seiner Fertigstellung ganz normal veröffentlicht, Urheberrechtsverletzungen hin oder her, und wenn es nicht hier veröffentlicht wird, dann eben woanders. Niemand wird dem Entwickler an den Karren fahren, solange nicht so ein Wichtigtuer wie du ihn anschwärzt. Jahrelang waren etwaige Urheberrechtsverletzungen fast allen hier egal, doch in den letzten Jahren hat sich diese Plattform zu einem Zusammenschluss aus Schissern und Pissern entwickelt. Es ist schon schlimm genug, dass die meisten deutschen RPG-Maker-Spiele totaler Schrott sind und die wenigen vielversprechenden Spiele sich zu Karteileichen entwickeln (kein Wunder bei dieser beschissenen Community). Da müssen Nichtsnutze wie du, Ken der Kotfinger, nicht auch noch die wenigen interessanten Projekte mit ihrem geistigen Dünnschiss beschmutzen.

  3. #3
    Woher dieser plötzliche Hass? Ich mag diesen Urheberrechtsscheiß hier im Atelier auch nicht, habs jedoch akzeptiert weil man es nicht ändern kann. Wir sind halt nicht die Bertreiber der Seite und die wollen sich halt absichern. Dem Entwickler dürfte es eh egal sein, der Downloadlink ist halt woanders. Vorstellen darf man die Spiele immer noch.

  4. #4
    Hey Euphoniac,

    ich kann verstehen das dieses Thema nervt und vielen an die Substanz geht, aber das rechtfertig nicht die Art wie du deinen Unmut äußerst. Wünsche das jemand "fertig gemacht wird" und sonstige zahlreiche Beleidigungen die du von dir gibst sind hier nicht erwünscht und gehen gegen unsere Netiquette, dafür erhälst du eine Verwarnung. Ich möchte keine weiteren Posts zu diesem Thema hier von dir sehen.

    Wenn du dazu weitere Fragen hast, beantworte ich sie dir gerne in einer privaten Nachricht an mich.

  5. #5
    Was für Beleidigungen? Ich weiß, dass ich niemanden beleidigt habe, und kann das als Jurist sicher besser einschätzen als du Wichtigtuer.

    Netiquetten und dergleichen sind rechtlich bedeutungslos. Solange meine Aussagen nicht gegen (Straf-)Gesetze verstoßen, sind sie zulässig. Wenn du mich sperrst, kommt auf diese Plattform eine schöne Klage mit Kosten im mindestens vierstelligen Bereich zu. Was wirst du tun, Feigling?

  6. #6
    Zitat Zitat von Euphoniac Beitrag anzeigen
    Was für Beleidigungen? Ich weiß, dass ich niemanden beleidigt habe, und kann das als Jurist sicher besser einschätzen als du Wichtigtuer.

    Netiquetten und dergleichen sind rechtlich bedeutungslos. Solange meine Aussagen nicht gegen (Straf-)Gesetze verstoßen, sind sie zulässig. Wenn du mich sperrst, kommt auf diese Plattform eine schöne Klage mit Kosten im mindestens vierstelligen Bereich zu. Was wirst du tun, Feigling?
    Als Jurist würde ich dich nicht engagieren wollen, dafür machst du nämlich zu gravierende Anfängerfehler. Im Folgenden zitiere ich aus der Rechtssprechung OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11:
    Zitat Zitat
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, juris Rn. 22).
    Äußerungen wie "Schisser", "Pisser" oder auch welche, die du im direkten Bezug auf bestimmte Personen wie "Nichtsnutz" und "geistiger Dünnschiss" fallen gelassen hast, sind definitiv eindeutig als Tatbestände des § 185 StGB zuzuordnen, da sie nicht als Teil der Rhetorik einer als kritikwürdig erachteten Auseinandersetzung dienen, sondern sie im Zusammenhang einer expliziten Ermutigung zu einer Straftat deinerseits stehen, in diesem Fall Urheberrechtsverletzung. Ob du eine Klage, die auf die aufgeforderte Straftat folgt, für nicht besonders wirklichkeitsnah hältst, ist hierbei unerheblich.

    Auch, dass du einen Moderator als „Feigling” diesem Kontext bezeichnest, stellt in Referenz auf die Rechtssprechung von OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - I-15 U 180/05 einen Tatbestand nach § 185 StGB dar, da in deiner Aussage kein Sachbezug bspw. hinsichtlich eines Kontrahierungszwangs ersichtlich ist, der deiner vierstelligen Klage eine rechtliche Grundlage verleihen würde — und sie darüber hinaus mit einer kollektiven Ermutigung zu einer Straftat verbunden wird.

    Ich erlaube mir also stellvertretend auf deine abschließende Frage zu antworten: Dem Staff stehen alle Türen offen, dich von dieser Plattform ohne rechtliche Bedenken auszuschließen.

    Geändert von Ligiiihh (10.12.2020 um 10:11 Uhr)

  7. #7
    Allein deine objektiv unzutreffende Bemerkung "Anfängerfehler" wäre eher strafbar als alles, was ich bislang geschrieben habe. Ist ja schön für dich, dass du ein paar Urteile gegooglet (und es dabei fast bis auf BVerfG-Ebene geschafft) hast und dich jetzt wie ein König fühlst. Hol dir auf dein gefährliches Halbwissen ruhig einen runter. Vielleicht schaffst du es in einem nächsten Schritt, dich darüber zu informieren, welch hohe Anforderungen die Rechtsprechung an "Schmähkritik" stellt. Der Sachbezug ist in meinen Beiträgen durchgehend vorhanden: Ich umschreibe das feige und scheinheilige Verhalten von Leuten, die nichts Nützliches (mehr) auf die Reihe kriegen. Das schließt - Vorsicht, wieder keine Beleidigung - Dummschwätzer wie dich mit ein. Des Weiteren "ermutige" ich nicht zur Begehung von Straftaten, sondern sage nur, es ist äußerst unwahrscheinlich, dass gegen den Entwickler eines nicht kommerziellen RPG-Maker-Spiels nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz vorgegangen wird. Ich würde gerne das fertiggestellte Spiel spielen, wobei es mir egal ist, ob es Urheberrechtsverstöße enthält oder nicht. Für jemanden wie mich, der mehr Ahnung von der Materie hat als du, ist das ein entscheidender Unterschied.

    Aus der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 I S. 1 Var. 1 GG) in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 I GG) folgt zwingend, dass Aussagen, die nicht gegen (Straf-)Gesetze verstoßen, nicht gelöscht oder geblockt werden dürfen (Facebook und Co. mussten das in letzter Zeit öfter am eigenen Leib erfahren, wonach du gerne googlen darfst). Und wer seine Plattform der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, darf User und deren Beiträge nicht willkürlich (sprich: nicht ohne Gesetzesverstoß) sperren bzw. löschen. Daran ändern auch Netiquette und digitales Hausrecht nichts. Wenn die Forumsleitung trotzdem meint, ich hätte jemanden beleidigt, dann können wir ja gerne einen Richter darüber befinden lassen. Das verursacht dann trotzdem Kosten im vierstelligen Bereich - d. h. für das Forum, nicht für mich dank Rechtsschutzversicherung.

    Und wenn du jetzt noch ein winziges Stück vom Horizont über deine eigene Nasenspitze hinaus erblickst, dann siehst du vielleicht die entscheidende Frage, auf die ich hier hinauswill: Hat die Forumsleitung, die sich so dermaßen vor Urheberrechtsverstößen fürchtet, auch so viel Angst vor einer Klage eines Nutzers, dass sie mir durchgehen lässt, was ich mir bislang geleistet habe? Hier kommt dann der andere Witz ins Spiel: Natürlich würde ich in jedem Forum für meine Aussagen gesperrt werden, aber juristisch zulässig wären die Sperren trotzdem nicht. Soll mir aber egal sein. Sperrt mich ruhig, damit ich nicht noch mehr Zeit mit euch geistigen Armleuchtern verschwende (das macht dann mein Anwalt, der mich vor vermeintlichen "Anfängerfehlern" bewahrt). Die Mischung aus inkompetenten deutschen Entwicklern und dem plötzlichen Drang zur Bewahrung des Urheberrechts hat diese Plattform ohnehin schon längst bedeutungslos gemacht.

  8. #8
    Ich halte es schon für äußerst bemerkenswert, dass ausgerechnet du mit dem Wort "Feigling" und "Wichtigtuer" um dich wirfst. Aus der bisherigen Rechtssprechung ist nahezu keine Erfolgsaussicht abzuleiten, dass du hier mit einem Anwalt Fuß fassen wirst, inbesondere mit dem Verhalten, dass du hier an den Tag legst. Dass du mir keine Fallbeispiele nennen konntest außer "Google mal Facebook", stellt ja schon einen ziemlichen Indikator dafür dar. Dein Versuch, Facebook und ähnliche soziale Netzwerk mit diesem Forum gleichsetzen, entbehrt auch jeglicher Grundlage, weil Firmen wie Facebook bspw. international tätige, börsennotierte Unternehmen sind, die unter bestimmten Rechtsformen eingetragen sind. Forenbetreiber können hier ihr Hausrecht ausüben, solange diese Verweise nicht mit einem Verstoß gegen den Kontrahierungszwang in Verbindung gesetzt werden können, und da du hier mit deinen Äußerungen massiv das Forenklima störst, werden dein Anwalt und du sich hieran ordentlich die Zähne ausbeißen.

    Danke, dass du extra klarstellst, mich nicht beleidigt zu haben. Ich fühl mich tatsächlich auch nicht von dir beleidigt, weil ich durchaus dickeres Fell besitze, als mich von irgendeiner dahergelaufenen Gestalt im Internet verletzten zu lassen, die hier vehement versucht, eine kleine Community mit Schadensersatz einzuschüchtern.

    Geändert von Ligiiihh (10.12.2020 um 17:36 Uhr)

  9. #9
    Oh Mann, das hier ist echt nicht mehr das Atelier was es mal war, als ich mich damals hier angemeldet habe.
    Schreibt hier doch wirklich jemand dass er hofft dass das Forum einen anderen fertigmacht, hab ich noch nicht erlebt.
    das ist jammerschade

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