Genau genommen darfst du in keinem anderen Studiengang der BRD aufgenommen werden in dem die Klausur in der du durchgefallen bist in der Prüfungsordnung vor kommt. D.h. wenn das Modul in der Lehramts Prüfungsordnung nicht vor kommt sollte das gehen. Für verbindliche Informationen solltest du aber zur Studienberatung gehen.