Zitat Zitat von Zelretch Beitrag anzeigen
Genau genommen darfst du in keinem anderen Studiengang der BRD aufgenommen werden in dem die Klausur in der du durchgefallen bist in der Prüfungsordnung vor kommt. D.h. wenn das Modul in der Lehramts Prüfungsordnung nicht vor kommt sollte das gehen. Für verbindliche Informationen solltest du aber zur Studienberatung gehen.
Danke für deine Antwort. Das klingt doch schon mal sehr gut. Studienberatung steht auf dem Plan, leider erst nächste Woche. :/

Weiß jemand wie es dann mit dem Anrechnenlassen der bisherigen Prüfungsleistungen aussieht? Ist das insofern möglich oder eher nicht?